
Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Fahrerlaubnisinhabern
Aktuell wird eine MPU ab einem aktiven THC-Wert von 1,0 ng/ml gefordert.
Wenn du unter diesem Wert liegst, dann wird in der Regel ein einmaliges toxikologisches Gutachten oder ein fachärztliches Gutachten angeordnet.
Das ist weitaus einfacher und kostengünstiger als eine MPU zu absolvieren.
Die Fraktion der Linken im Bundestag hat eine Forderung nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml und einer Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gestellt.
Wenn du dich weiter informieren möchtest, zum Thema Gleichstellung von Cannabis und Alkohol, findest du hier die Pressemitteilung des Deutschen Bundestages oder das Statement des Verkehrsministers zur Debatte bzw. zur Arbeit der Grenzwertkommission.
Social share