Seit April 2024 gilt im Straßenverkehr ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.
Aber Achtung: Bei der MPU wird oft strenger beurteilt – besonders wenn Mischkonsum (z. B. Alkohol + Cannabis), Kontrollverlust oder fehlendes Trennungsvermögen vorliegen.
Auch bei Werten unter 3,5 ng/ml kann die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen.