


Im Herbst 2025 wird voraussichtlich die 5. Auflage der Beurteilungskriterien zur Fahreignung (BK 5) erscheinen. Herausgeberin ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Verkehr (BMV).
Die Überarbeitung ist eine direkte Folge des Cannabisgesetzes (CanG), das den privaten Konsum und Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Diese Gesetzesänderung zwingt die Fahrerlaubnisbehörden und Begutachtungsstellen, ihre Bewertungsmaßstäbe zu überarbeiten – insbesondere im Hinblick auf den Cannabiskonsum und das Trennverhalten zwischen Konsum und Fahren. Also der D-Hypothesen bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Die neuen Kriterien stehen für einen Paradigmenwechsel in der Fahreignungsdiagnostik. Während bislang meist eine vollständige Abstinenz als Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis galt, sollen künftig kontrollierte Konsummuster und psychosoziale Faktoren stärker berücksichtigt werden. In Blogbeitrag: Moderater Cannabiskonsum kannst du dich genauer informieren.
Entscheidend wird künftig sein, ob eine Person zuverlässig zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennt. Wer unter Einfluss von Cannabis fährt oder keine klare Trennung praktiziert, gilt weiterhin als ungeeignet.
Eine Cannabisabhängigkeit bleibt ebenfalls ein Ausschlusskriterium – unabhängig von der Fahrtüchtigkeit im Einzelfall. Entscheidend ist jedoch, du kannst die MPU nun tatsächlich, rechtssicher, ohne langwierige Abstinenz bestehen.
Nach aktuellem Entwurfsstand kann die Fahreignung künftig auch ohne vollständige Abstinenz nachgewiesen werden, wenn ein kontrollierter Cannabiskonsum und stabiles Trennverhalten glaubhaft belegt werden können.
Das bedeutet:
Damit verschiebt sich der Fokus der MPU-Begutachtung – weg von der starren Abstinenzforderung, hin zu Verantwortungsübernahme und reflektiertem Konsumverhalten.
Die Beurteilungskriterien zur Fahreignung bilden die wissenschaftliche Grundlage für medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) und Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden.
Sie definieren, wer körperlich, geistig und charakterlich geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Diese Kriterien umfassen Regelungen zu:
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine faire und nachvollziehbare Beurteilung sicherzustellen.
Mit der anstehenden Überarbeitung sollen die Begutachtungen künftig:
Kurz gesagt: Nicht der Konsum an sich steht im Mittelpunkt, sondern das Verhalten im Straßenverkehr und die Fähigkeit zur Selbstkontrolle.
Wenn du regelmäßig oder gelegentlich Cannabis konsumierst und eine MPU bevorsteht, solltest du dich frühzeitig auf die neuen Maßstäbe einstellen.
Welche Motive stehen hinter deinem Konsum? Wie häufig konsumierst du? Wie bewusst trennst du zwischen Konsum und Fahren?
Dokumentiere Pausen, Verzichte und klare Regeln. Kein Fahren unter Einfluss!
Meine MPU-Vorbereitungskurse online und der neue Onlinekurs „Kontrolliertes Kiffen – sicher durch die MPU“ sind speziell auf die neuen Beurteilungskriterien (BK 5) abgestimmt.
Du lernst dort, wie du dein Trennverhalten nachweist, welche Argumente Gutachter überzeugen und wie du dich sicher auf das Gespräch vorbereitest.
Mit meinem Onlinekurs kannst du einen moderaten Cannabiskonsum nachhaltig einüben und sicher belegen. Damit bist du bestens vorbereitet, wenn du deinen Konsum nicht vollständig einstellen, aber verantwortungsvoll gestalten möchtest.
In dem Onlinekurs „Kontrolliertes Kiffen – sicher durch die MPU“ erfährst du:
Wie du Trennverhalten nachweist
Welche Argumente bei der MPU überzeugen
Wie du dich mit echten Fragen vorbereitest
Die Überarbeitung soll mehr Fairness, wissenschaftliche Differenzierung und Prävention schaffen – insbesondere beim Cannabiskonsum.
Nicht zwingend. Bei nachgewiesenem kontrollierten Konsum und sicherem Trennverhalten kann Fahreignung künftig auch ohne vollständige Abstinenz vorliegen.
Die Veröffentlichung der 5. Auflage (BK 5) wird im Herbst 2025 erwartet. Verspätet sich aber offensichtlich. Bis dahin gelten weiterhin die Beurteilungskriterien BK 4 (Ausgabe 2022).
Ein überarbeiteter Bewertungsrahmen für die Fahreignungsbegutachtung (MPU). Insbesondere in Bezug auf die D-Hypothesen bei Cannabiskonsum, der statt Abstinenz auf Risikoprofile und Trennverhalten setzt.
Die BK 5 bringen mehr Realitätssinn und weniger Pauschalurteile. Wer Verantwortung übernimmt, sein Verhalten reflektiert und glaubhaft trennen kann, wird künftig bessere & gerechtere Chancen bei der MPU haben.
Bereite dich rechtzeitig vor – mit professioneller MPU-Vorbereitung, reflektierter Konsumanalyse und konkretem Nachweis deines Trennverhaltens.
Kontakt: MPU Schlich Bonn, Christina Schlich, Diplom, M.A., Plittersdorfer Str. 24, 53173 Bonn
📞 +49 (0)174 5795652 | ✉️ info@mpu-schlich-bonn.de
