Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt?

Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt

Kurzfazit auf einen Blick: Nein. Eine einmalige Cannabisfahrt führt seit 2024 in der Regel nicht mehr zum Führerscheinentzug und nicht mehr zur MPU. Es bleibt meist bei einem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot.

Erst die zweite Cannabisfahrt führt zur MPU, weil dann ein Missbrauchsverdacht besteht (§13a FeV).

Der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml schützt Ersttäter zusätzlich.

Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt? Die neuen Regeln 2024

Bei einer einmaligen Cannabisfahrt musst du heute in der Regel keine MPU mehr befürchten. Der Führerscheinentzug bei einer Erstfahrt findet seit dem Cannabisgesetz (KCanG) vom 01.04.2024 nicht mehr automatisch statt.

Früher wurde die Fahrerlaubnis sofort entzogen – selbst bei einem niedrigen oder passiven THC-Wert. Dieser Automatismus wurde abgeschafft.

Seit der Gesetzesreform gelten Cannabiserstauffälligkeiten weitgehend gleich wie Alkoholverstöße:

  • Bußgeld
  • Punkte
  • Fahrverbot

Aber: keine MPU, solange es bei einer Fahrt bleibt.

Zusätzlich gilt nun der neue THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (§24a StVG). Restwerte oder der „Rausch vom Vortag“ führen heute nicht mehr automatisch zu Eignungszweifeln. In meinem Post zum THC-Grenzwert in Deutschland, findest du wichtige Informationen zum Thema.

👉 Wenn du vor dem 01.04.2024 eine MPU-Anordnung wegen einmaliger Cannabisfahrt erhalten hast, kannst du von der Amnestie für Ersttäter (§13a FeV) profitieren.

Grundlegende Informationen zur Gesetzesänderung findest du in meinem Artikel: Änderungen im Verkehrsrecht durch Cannabisgesetz.

Dort zeige ich dir auch den 3-Schritte-Plan, wie du von der Amnestie für Altfälle profitieren kannst.

Zweite Verkehrsteilnahme mit THC: Jetzt droht die MPU

Erst bei einer zweiten Fahrt unter THC-Einfluss geht die Fahrerlaubnisbehörde von einer Nichteignung aus.

Warum? Weil Wiederholungstäter nach neuer Rechtslage als missbräuchliche Konsumenten eingestuft werden (§13a FeV).

Das bedeutet:

  • ab der zweiten Fahrt → MPU-Anordnung
  • erste Fahrt → OWi, aber keine MPU

Wenn du dich über Missbrauch, Abhängigkeit oder Konsummuster  informieren möchtest, findest du mehr in meinem Fachartikel zum Thema.

1. Cannabisfahrt (Erstverstoß)

Rechtsfolge: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.

MPU? Nein.

Begründung: Seit 2024 weitgehend Gleichstellung mit einem Alkoholerstverstoß. Keine MPU nur aufgrund einer einmaligen Cannabisfahrt.

2. Cannabisfahrt

Rechtsfolge: Bußgeld, Fahrverbot, ggf. Entzug der Fahrerlaubnis.

MPU? Ja.

Begründung: Bei Mehrfachtätern wird von einem missbräuchlichen Konsum ausgegangen. Nach § 13a FeV kann eine MPU angeordnet werden.

THC-Wert unter 3,5 ng/ml

Rechtsfolge: Ordnungswidrigkeit möglich, abhängig vom Einzelfall.

MPU? Eher nein.

Begründung: Niedriger Restwert ohne eindeutig nachweisbare Beeinträchtigung. Der neue Grenzwert soll unverhältnismäßige Konsequenzen bei geringen Restwerten vermeiden.

THC-Wert ab 3,5 ng/ml

Rechtsfolge: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, in der Regel Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.

MPU? Vor allem bei Wiederholungsfall ja.

Begründung: Deutlich erhöhter aktiver THC-Wert. In Kombination mit einer zweiten Auffälligkeit wird häufig eine MPU angeordnet.

Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt?

THC-Wert über 3,5 ng/ml – was passiert?

Bei einem aktiven THC-Wert über 3,5 ng/ml liegt ein Verstoß nach §24a StVG vor.

Bei einer zweiten Auffälligkeit wird zusätzlich eine MPU angeordnet.

In der MPU wird geprüft:

  • Hast du dein früheres Verhalten reflektiert?
  • Hast du dein Konsummuster stabil verändert?
  • Kannst du zukünftig sicher und verantwortungsbewusst fahren?

Bestehst du die MPU, wird deine Fahreignung wiederhergestellt.

In meinem Artikel MPU wegen Drogen kannst du nachlesen, was bei einer Anordnung genau auf dich zukommt.

Was bedeutet ein „aktiver THC-Wert“ im Straßenverkehr?

„Aktiv“ bedeutet: Das THC hat noch psychoaktive Wirkung.

Nur dieser Wert ist für §24a StVG relevant.

Rein passive oder alte Restwerte führen seit 2024 nicht mehr automatisch zu Fahreignungszweifeln oder einer MPU.

Häufige Irrtümer bei einer einmaligen Fahrt mit Gras

Viele Betroffene glauben, dass der Führerschein bei der ersten Cannabisfahrt „immer weg“ ist.

Das stimmt seit 2024 nicht mehr.

  • Irrtum 1: „Einmal Cannabis → Führerschein sofort weg.“ → Falsch. Es gilt die Gleichstellung mit Alkoholerstverstößen.
  • Irrtum 2: „Eine MPU kommt automatisch.“ → Falsch. Erst bei Wiederholungen oder Missbrauchsverdacht.
  • Irrtum 3: „THC im Blut = automatisch fahruntüchtig.“ → Falsch. Der neue Grenzwert schützt vor falschen Eignungszweifeln.
  • Irrtum 4: „Wegen THC-Konsum muss man keine MPU mehr machen. → Falsch, genau wie Alkoholkonsumenten, musst du dafür sorgen, keine Gefahr im Straßenverkehr zu sein. Bei Missbrauch ist das nicht gegeben.

Was tun, wenn eine MPU droht?

Wenn du unsicher bist, ob eine MPU für dich relevant wird:

  • Informiere dich über die neuen Regelungen
  • Prüfe, ob du unter die Ersttäter-Amnestie fällst
  • Lass deinen Fall professionell einschätzen

Ich unterstütze dich zuverlässig bei allen Fragen rund um:

  • MPU-Vorbereitung
  • Verhalten bei Cannabisauffälligkeiten
  • Akteneinsicht und Führerscheinrückgabe

Bei deinen Fragen: Melde dich unkompliziert bei MPU Schlich Bonn. Ich beantworte dir zuverlässig deine Fragen mit meiner Expertise. Nutze eine MPU-Beratung oder MPU-Vorbereitung, um Umwege und Kosten zu vermeiden. Nutze meine Vorbereitungskurse online deutschlandweit oder komme zu mir nach Bonn-Bad Godesberg.

Als MPU-Beratung in Bonn und NRW begleite ich regelmäßig Kunden, die nach einer einmaligen Cannabisfahrt verunsichert sind.

Die Erfahrungen mit den regionalen Führerscheinstellen (Bonn, Köln, Rhein-Sieg) zeigen:

  • Erstverstöße führen nicht mehr zur MPU
  • Rückfragen der Behörden lassen sich gut klären
  • Zweitverstöße werden klar strenger bewertet
MPU mit Dauermedikation

FAQ – Führerschein & Cannabis im Straßenverkehr

Wenn du erstmalig mit einem aktiven THC-Wert im Straßenverkehr auffällst, wirst du in der Regel mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot bestraft, ähnlich wie bei einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Deine Fahrerlaubnis wird nicht sofort entzogen.

Ein aktiver THC-Wert bedeutet, dass THC (Tetrahydrocannabinol), der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis, in deinem Blut nachweisbar ist. Ein solcher Wert kann darauf hindeuten, dass du unter dem Einfluss von Cannabis stehst, was deine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel nach einem zweiten Verstoß unter Einfluss von Cannabis angeordnet. Die MPU dient dazu zu prüfen, ob bei dir eine missbräuchliche Nutzung von Cannabis vorliegt und ob du bereit bist, dein Verhalten zu ändern.

Bei der MPU musst du nachweisen, dass du dein früheres Verhalten reflektiert und nachhaltig verändert hast. Dies umfasst oft eine intensive Auseinandersetzung mit deinem Konsumverhalten und gegebenenfalls die Teilnahme an Aufbauseminaren oder verkehrspsychologischen Beratungen.

Ja, wenn du die MPU erfolgreich bestehst und nachweisen kannst, dass du kein missbräuchliches Konsumverhalten mehr hast und zukünftig verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen kannst, wird deine Fahrerlaubnis in der Regel wieder erteilt.

Ja, für Personen, die medizinisches Cannabis auf ärztliche Verschreibung einnehmen, gelten andere Richtlinien. In solchen Fällen sollte ein ärztliches Attest und die entsprechende Dokumentation vorliegen. Mehr Infos findest du in meinem Beitrag MPU trotz Rezept oder MPU bei Dauermedikation. Falls keine MPU sondern ein ärztliches Gutachten angefordert wurde, lies es dort nach.

Kennst du schon den ultimativen MPU-Kurs zum kontrollierten Kiffen?

In dem Kurs erarbeiten wir das Programm für einen moderaten Cannabiskonsum. Der Kurs ist abgestimmt auf die neue Gesetzeslage und die neuen Beurteilungskriterien (BK 5). Je nach Aktenlage kannst du so deine MPU ohne Abstinenz von Cannabis bestehen. Melde dich gerne für weitere Infos oder starte sofort.

Weitere Infos

1 Gedanke zu „Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt“

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