Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt?

Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt 2026: Wann droht eine MPU?

Fachlich aktualisiert: 25. August 2026

Kurzfazit: Muss ich nach einer ersten Cannabisfahrt zur MPU?

Eine erstmalige Cannabisfahrt führt allein aufgrund dieses Erstverstoßes nicht automatisch zu einer MPU oder zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach § 13a FeV kann eine MPU beim ersten Verstoß aber angeordnet werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Voraussetzung mit Beschluss vom 20. Mai 2026 (11 CS 26.664) weiter präzisiert: Die erste Cannabisfahrt allein genügt grundsätzlich nicht. Es muss eine aussagekräftige Zusatztatsache hinzukommen, die das Risiko einer erneuten Cannabisfahrt erheblich erhöht.

Für den Ordnungswidrigkeitentatbestand nach § 24a Abs. 1a StVG gilt grundsätzlich ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Bei einem erstmaligen Verstoß sind regelmäßig 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen.

Wichtig: Die Aussage „Nach der ersten Cannabisfahrt gibt es niemals eine MPU“ ist ebenso falsch wie „Eine Cannabisfahrt führt automatisch zur MPU“. Entscheidend sind der konkrete Verstoß, die Aktenlage und mögliche zusätzliche Tatsachen.

Erste Cannabisfahrt 2026: Wann drohen Führerscheinentzug oder MPU?

Seit der Reform des Fahrerlaubnisrechts 2024 führt eine erstmalige Cannabisfahrt nicht mehr allein automatisch zu einer MPU. Das bedeutet aber nicht, dass eine MPU beim ersten Verstoß grundsätzlich ausgeschlossen ist. § 13a FeV unterscheidet zwei wichtige Fälle:

  • wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss: Sie sind ein eigener Grund für die Anordnung einer MPU;
  • erstmalige Cannabisfahrt: Hier kann eine MPU angeordnet werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen.

Bei einem erstmaligen Verstoß gegen den THC-Grenzwert des § 24a Abs. 1a StVG stehen zunächst die ordnungswidrigkeitenrechtlichen Folgen im Vordergrund: regelmäßig 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ob darüber hinaus Zweifel an der Fahreignung bestehen und eine MPU verlangt werden darf, ist eine andere Frage. Genau hier kommt es auf die konkrete Aktenlage an.

Was bedeutet der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml?

Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt und 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat.

Dieser Wert ist der gesetzliche Grenzwert für diesen Ordnungswidrigkeitentatbestand. Er ist kein MPU-Grenzwert und beantwortet nicht automatisch die davon zu unterscheidende Frage der Fahreignung.

Davon zu unterscheiden ist THC-COOH. Dieser Abbauwert ist nicht Bestandteil des gesetzlichen 3,5-ng/ml-Grenzwerts. Er kann in bestimmten fahreignungsrechtlichen Zusammenhängen aber zusätzliche Informationen über das Konsummuster liefern.

Bei einer erstmaligen Cannabisfahrt ist deshalb für eine MPU nicht allein ein bestimmter THC-Wert entscheidend. Es muss geprüft werden, ob weitere Tatsachen vorliegen, die nach § 13a FeV die Annahme von Cannabismissbrauch begründen.

Für besondere Konstellationen – etwa Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren, medizinisch verordnetes Cannabis oder Fälle tatsächlicher Fahruntüchtigkeit – gelten zusätzliche beziehungsweise andere Regelungen.

Altfälle vor der Cannabisreform 2024

Auch bei älteren MPU-Anordnungen kann die seit 2024 geänderte Rechtslage relevant sein. Ausführliche Informationen zu solchen Altfällen findest du in meinem Artikel Änderungen im Verkehrsrecht durch das Cannabisgesetz.

MPU nach der ersten Cannabisfahrt? Neues Urteil des BayVGH 2026

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. Mai 2026 (11 CS 26.664) die Voraussetzungen für eine MPU nach einer erstmaligen Cannabisfahrt weiter präzisiert.

Die zentrale Aussage lautet: Eine erste Cannabisfahrt allein reicht grundsätzlich nicht aus, um eine MPU wegen Cannabismissbrauchs anzuordnen. Es muss eine zusätzliche aussagekräftige Tatsache hinzukommen, die das Risiko einer erneuten Cannabisfahrt erheblich erhöht.

Worum ging es in dem Fall?

Bei der Betroffenen wurden unter anderem folgende Werte festgestellt:

  • 11 ng/ml THC
  • 70 ng/ml THC-COOH

Während der Verkehrskontrolle war unter anderem starkes Körperschwanken dokumentiert worden. Bei der gut eine Stunde später erfolgten ärztlichen Untersuchung zur Blutentnahme waren dagegen weitgehend keine signifikanten Ausfallerscheinungen mehr festzustellen.

Die Fahrerlaubnisbehörde wertete die aus ihrer Sicht fehlenden Ausfallerscheinungen trotz des THC-Werts als Hinweis auf eine Cannabisgewöhnung und ordnete eine MPU an.

Der BayVGH hielt diese Begründung im konkreten Fall nicht für ausreichend.

Welche THC-Werte können bei einer ersten Cannabisfahrt zusätzlich relevant sein?

Der BayVGH setzte sich mit einem Positionspapier der Fachgesellschaften DGVP und DGVM auseinander. Dort werden als mögliche Hinweise auf eine ausgeprägte Cannabisgewöhnung beziehungsweise ein problematisches Konsummuster unter anderem genannt:

  • mindestens 15 ng/ml THC ohne Ausfallerscheinungen unter den dort beschriebenen Voraussetzungen oder
  • mindestens 8 ng/ml THC zusammen mit mindestens 150 ng/ml THC-COOH.

Im entschiedenen Fall lagen diese Konstellationen mit 11 ng/ml THC und 70 ng/ml THC-COOH nicht vor.

Wichtig: Diese Werte sind keine gesetzlichen Grenzwerte und keine automatische MPU-Grenze. Auch andere aussagekräftige Umstände können im Einzelfall als Zusatztatsachen relevant sein. Der Beschluss erging im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und entfaltet keine bundesweite Bindungswirkung. Der BayVGH weist selbst auf teilweise abweichende Bewertungen anderer Obergerichte hin. Die genannten Werte sind deshalb fachliche Orientierungspunkte und dürfen nicht wie feste gesetzliche MPU-Grenzwerte behandelt werden.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

Bei einer erstmaligen Cannabisfahrt sollte genau geprüft werden,

  1. welche THC- und THC-COOH-Werte festgestellt wurden,
  2. welche Ausfallerscheinungen dokumentiert sind,
  3. welche weiteren Informationen sich in der Fahrerlaubnisakte befinden und
  4. auf welche konkrete Zusatztatsache die Führerscheinstelle ihre MPU-Anordnung stützt.

Der BayVGH stellt außerdem klar, dass eine mangelhafte Begründung der MPU-Anordnung grundsätzlich nicht erst später im gerichtlichen Verfahren durch andere Tatsachen ersetzt werden kann.

Eine MPU-Anordnung sollte deshalb nicht einfach ignoriert werden. Die Aufforderung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens ist nicht selbstständig anfechtbar. Wird ein rechtmäßig gefordertes Gutachten nicht vorgelegt, kann die Fahrerlaubnisbehörde unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 8 FeV auf fehlende Fahreignung schließen. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung sollte deshalb frühzeitig verkehrsrechtlicher Rat eingeholt werden.

Zweite Cannabisfahrt: Wann wird eine MPU angeordnet?

§ 13a Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV sieht die Anordnung einer MPU vor, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden.

Die MPU-Anordnung bedeutet nicht, dass die fehlende Fahreignung bereits abschließend festgestellt ist. Die MPU dient gerade der Klärung bestehender Fahreignungszweifel.

Der Unterschied lässt sich deshalb knapp zusammenfassen: Bei einer erstmaligen Cannabisfahrt braucht es für eine MPU zusätzliche Tatsachen, die die Annahme von Cannabismissbrauch begründen. Wiederholte Zuwiderhandlungen sind dagegen selbst ein gesetzlicher MPU-Anordnungsgrund.

Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt?

Aktuelle Begutachtungsleitlinien 2026: Was gilt bei Cannabis in der MPU?

Seit 19. August 2026 verweist Anlage 4a FeV auf die aktualisierte Fassung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung vom 12. Dezember 2025. Auch das Kapitel zu Cannabis wurde aktualisiert.

Für Betroffene ist besonders wichtig:

Eine pauschale Abstinenzpflicht bei jeder Cannabis-MPU gibt es nicht.

Bei einer Cannabisabhängigkeit ist eine stabile Abstinenz erforderlich. Bei Cannabismissbrauch ist dagegen insbesondere zu beurteilen, ob Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig voneinander getrennt werden können.

Für eine positive Fahreignungsprognose müssen außerdem ein grundlegender Einstellungswandel und Bedingungen erkennbar sein, die einen Rückfall in problematisches Verkehrsverhalten unwahrscheinlich machen.

Begutachtungsleitlinien und die Beurteilungskriterien der Fahreignungsbegutachtung erfüllen dabei unterschiedliche Funktionen. Die aktuellen Regelungen sollten deshalb nicht auf die vereinfachte Formel „Cannabis-MPU = Abstinenz“ reduziert werden.

Was tun, wenn nach einer Cannabisfahrt eine MPU droht?

Zunächst sollte geklärt werden, welche Maßnahme tatsächlich vorliegt: ein Bußgeld und Fahrverbot, eine MPU-Anordnung oder bereits eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung ist verkehrsrechtliche Beratung sinnvoll. Für die inhaltliche Vorbereitung auf eine rechtmäßig angeordnete MPU ist anschließend entscheidend, die behördliche Fragestellung und die eigene Aktenlage genau zu kennen.

Wie eine MPU-Vorbereitung bei mir abläuft, findest du unter MPU-Vorbereitung und Ablauf.

Aus der MPU-Beratungspraxis

In der Beratung zeigt sich immer wieder, dass Betroffene Ordnungswidrigkeit, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Anordnung miteinander verwechseln. Entscheidend ist deshalb zuerst die Frage: Was genau steht in der Fahrerlaubnisakte – und auf welche Tatsachen stützt die Behörde ihre Zweifel an der Fahreignung? Nach dieser Klärung können wir sehr gut planen, was wir inhaltlich bearbeiten müssen, welche Abstinenzbedarfe die Begutachtungsstellen daraus ableiten und wann deine MPU stattfinden kann.

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FAQ – Führerschein & Cannabis im Straßenverkehr

Nein, nicht automatisch. Eine erstmalige Cannabisfahrt allein reicht grundsätzlich nicht aus, um eine MPU anzuordnen. Nach § 13a FeV kann eine MPU beim ersten Verstoß aber verlangt werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen.

Nein. Die 3,5 ng/ml THC im Blutserum sind der gesetzliche Grenzwert des § 24a Abs. 1a StVG für die dort geregelte Ordnungswidrigkeit. Sie sind kein MPU-Grenzwert. Ob eine MPU angeordnet werden darf, richtet sich nach den fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen des § 13a FeV und der konkreten Aktenlage.

Nicht in jeder Cannabis-MPU. Bei Cannabisabhängigkeit ist eine stabile Abstinenz erforderlich. Bei Cannabismissbrauch kann dagegen entscheidend sein, ob Cannabis und das Führen von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig getrennt werden können und hierfür ein stabiler Einstellungs- und Verhaltenswandel erreicht wurde.

Unterstützung bei deiner Cannabis-MPU

Wenn dir bereits eine MPU angeordnet wurde, sollte die Vorbereitung immer zur behördlichen Fragestellung und deiner konkreten Aktenlage passen. Ob Abstinenz erforderlich ist oder eine stabile Trennung von Cannabiskonsum und Fahren infrage kommt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn du zunächst klären möchtest, was deine Unterlagen für deine weitere Vorgehensweise bedeuten, kannst du meinen MPU-Fahrplan nutzen. Auch wenn du klären möchtest, welche nächsten Schritte und Fristen für eine MPU-Anordnung wichtig sind, ist der Fahrplan das richtige Onlinetool.

Falls du abstinenzpflichtig bist, oder dich für eine Abstinenz entschieden hast, nutze bitte den Onlinekurs Drogen

Wenn bereits feststeht, dass du dich auf eine MPU vorbereiten musst, findest du meinen Onlinekurs Drogen auf meiner Kursseite.

2 Kommentare zu „Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt 2026: Wann droht eine MPU?“

    1. Rephraser, für eine Einschätzung, ob Du MPU machen musst, benötige ich die genauen Werte und noch ein paar weitere Angaben. Ruf mich gerne an, oder nutze mein Onlinetool: MPU-Fahrplan.

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