Das Cannabisgesetz (KCanG) vom 01. April 2024 hat das Fahrerlaubnisrecht umfassend verändert. Besonders betroffen sind Personen, die zum ersten Mal wegen Cannabiskonsums oder einer Fahrt unter Cannabiseinfluss mit der Führerscheinstelle in Kontakt kamen. Dieser Beitrag erklärt, was die Neuregelungen bedeuten, wie §13a FeV ausgestaltet ist und wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wegen Cannabis künftig entfällt.
Alle Personen, die von diesen Änderungen betroffen sind – also ausschließlich wegen eines erstmaligen Cannabiskonsums – sollten jetzt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Verweise in deinem Antrag darauf, dass du aufgrund der neuen Gesetzeslage davon ausgehst, dass die frühere MPU-Anordnung zurückgenommen wird. Lies hierzu auch den passenden Blogbeitrag.
Cannabisgesetz 2024 und Führerschein – Was bedeutet das für dich?
Die Teillegalisierung von Cannabis betrifft zunächst nur das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), erfordert jedoch zwingend Anpassungen im Verkehrsrecht, um eine „Kriminalisierung durch die Hintertür“ zu vermeiden. Das betrifft konkret
- 13a FeV (neu eingeführt)
- Anlage 4 FeV (überarbeitet)
- §24a StVG (Anhebung des THC-Grenzwertes)
Ohne diese Änderungen wäre zu erwarten gewesen, dass die Zahl der MPU-Anordnungen für gelegentliche Cannabiskonsumenten stark steigt. Die Anpassung führt außerdem zu einer Angleichung an die Regelungen zum Alkoholkonsum im Straßenverkehr.
Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr (§24a StVG)
Ein zentraler Bestandteil der Cannabisreform ist die Anpassung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr (§24a StVG). Der bisherige Grenzwert von 1,0 ng/ml THC wurde auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum angehoben.
Der neue Wert orientiert sich stärker an wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll klarer zwischen reinem Restwert („Räuschen vom Vortag“) und tatsächlich verkehrsrelevanter Beeinträchtigung unterscheiden.
Wichtig: Der neue Grenzwert betrifft die Ordnungswidrigkeit (§24a StVG), nicht automatisch die Fahreignung im Sinne der FeV. Das bedeutet, dass ein Verstoß im Sinne einer Ordnungswidrigkeit nicht mehr automatisch zu einer MPU führen kann. In meinem Blogbeitrag zu THC-Grenzwert in Deutschland kannst du das genauer nachlesen.
Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit (§24a StVG) und Fahreignung (FeV)
Viele Betroffene verwechseln zwei völlig unterschiedliche Rechtsbereiche:
(1) Ordnungswidrigkeit (§24a StVG): regelt Sanktionen (Bußgelder, Punkte, Fahrverbot)
(2) Fahrerlaubnisrecht (FeV): regelt die Frage der Eignung
Früher führten Verstöße nach §24a StVG („Fahren unter THC“) häufig automatisch zu Fahreignungszweifeln und einer MPU. Mit §13a FeV ist dieser Automatismus ausdrücklich aufgehoben.
Änderungen der Anlage 4 FeV – neue Eignungskriterien
Die Anlage 4 FeV enthält die zentralen Eignungskriterien für das Führen von Kraftfahrzeugen. Durch das Cannabisgesetz wurde sie in mehreren Punkten modernisiert.
Wichtige Anpassungen:
- Streichung der alten Regelung, die gelegentlichen Konsum automatisch problematisch machte
- Neuaufnahme der Kategorien „Cannabismissbrauch“ und „Cannabisabhängigkeit“ im Zusammenhang mit §13a FeV
- Klarstellung, dass alleiniger Konsum keine Eignungszweifel begründet
- Fokus auf verkehrsrelevantes Verhalten und Konsummuster
Die überarbeitete Anlage 4 orientiert sich damit stärker an internationalen Standards und an den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Verkehrsrelevanz psychoaktiver Substanzen.
Erklärung der Änderungen in Anlage 4 zur FeV (Cannabisbezogene Eignungskriterien)
Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die allgemeinen Eignungskriterien für das Führen von Fahrzeugen. Durch die Cannabislegalisierung wurde sie an mehreren Stellen angepasst. Zuvor konnte bereits gelegentlicher Cannabiskonsum zu Fahreignungszweifeln führen – insbesondere, wenn die Trennung zwischen Konsum und Fahren nicht eindeutig nachgewiesen wurde.
Die überarbeitete Anlage 4 stellt nun klar, dass gelegentlicher Cannabiskonsum allein nicht mehr als Ausschlusskriterium gilt. Entscheidend ist künftig, ob Hinweise auf Cannabismissbrauch, Abhängigkeit oder wiederholte Fahrten unter Einfluss bestehen.
Diese Anpassung soll eine Gleichbehandlung mit Alkohol sicherstellen und verhindert eine unverhältnismäßige Kriminalisierung von Cannabiskonsumierenden.
13a FeV – Die wichtigsten Änderungen im Fahrerlaubnisrecht
Neuer § 13a FeV: Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabis
Der neu eingeführte §13a FeV definiert, wann die Behörde künftig ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangen darf:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik: Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass 1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder 2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Bundesamt für Justiz 2024
Cannabis & Fahreignung – Was ändert sich durch die Neuregelung?
Gelegentlicher Cannabiskonsum führt nicht mehr automatisch zur MPU
13a FeV bedeutet:
- Gelegentlicher Cannabiskonsum allein begründet keine Eignungszweifel mehr.
- Bloße Konsumfeststellungen ohne Fahrt reichen nicht mehr aus.
- Eine MPU darf nur noch bei eindeutigen Hinweisen auf Problemkonsum angeordnet werden.
Das ist die zentrale Änderung für tausende Betroffene.
Früheres „Trennungsvermögen“ – heute kein MPU-Kriterium mehr
Unter der alten Rechtslage mussten gelegentliche Cannabiskonsumierende nachweisen, dass sie zwischen Konsum und Fahren trennen können.
Dieses Konstrukt („Fähigkeit zur Trennung“) ist durch die neue Rechtslage in dieser Form obsolet:
- bloßer Konsum → irrelevant
- Trennungsregel entfällt
- Verhaltensauffälligkeit (Fahren unter Einfluss) bleibt entscheidend
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zur alten FeV-Praxis.
Was bedeutet „die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum“?
Die neue FeV verwendet den Begriff „die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum“ – ein Begriff, der derzeit viel Interpretationsspielraum lässt.
Gemeint ist nicht jeder Konsum, sondern nur Konsum mit tatsächlichen Auswirkungen auf:
- Reaktionsfähigkeit
- Aufmerksamkeit
- Motorik
- Wahrnehmung
Die Unschärfe dieser Formulierung kann in der Praxis zu unterschiedlichen Bewertungen durch Behörden führen. Eine bundeseinheitliche Auslegung wird noch erwartet. Bei deinem Kosum musst du nun penibel darauf achten, dass dir bei einer Polizeikontrolle nicht vorgeworfen werden kann, deine Reaktionsfähigkeit etc. sei beeinträchtigt.
MPU bei Cannabis: Wann weiterhin möglich?
Eine MPU kann weiterhin gefordert werden bei:
- Hinweisen auf missbräuchlichen Konsum
- Hinweisen auf Abhängigkeit
- Wiederholtem Fahren unter Cannabiseinfluss
- Unklarheit, ob Missbrauch/Abhängigkeit noch besteht
In meinem Beitrag zu Missbrauch, Sucht und Abhängigkeit findest du weitere Informationen hierzu.
Entfällt die MPU durch das Cannabisgesetz? – Was jetzt gilt
Neue Rechtslage: MPU nur noch bei wiederholten Fahrten oder Missbrauch
Eine MPU wegen Cannabis darf künftig nur angeordnet werden, wenn:
- du mehrmals unter Cannabiseinfluss gefahren bist
- Hinweise auf Missbrauch/Abhängigkeit vorliegen
- oder eine frühere Entziehung damit begründet war (bereits eine MPU wegen BtMG absolviert)
Amnestie für Altfälle: Was gilt für frühere MPU-Anordnungen?
Viele Menschen fragen: „Gilt eine Amnestie für meine alte MPU-Anordnung wegen Cannabis?“
Die Antwort: 👉 Für Ersttäter ist eine Amnestie gut möglich.
Denn: Die frühere MPU-Anordnung war damals rechtmäßig. Nach dem 01.04.2024 wäre sie jedoch nicht mehr zulässig.
Viele Führerscheinstellen heben alte Anordnungen bereits auf. Deutschlandweit ist die Praxis jedoch noch uneinheitlich.
Wenn deine MPU-Anordnung noch nicht abgeschlossen ist, lohnt es sich, die neue Rechtslage aktiv vorzubringen bei deiner zuständigen Führerscheinstelle.
Alte vs. neue Rechtslage – eine rechtliche Grauzone
Die Behörden müssen sich derzeit in einer Übergangsphase zurechtfinden. Manche Führerscheinstellen handeln bereits modern und nutzen ihren Ermessensspielraum, andere zögern.
Für Betroffene bedeutet das:
👉 Eine MPU-Beratung oder anwaltliche Prüfung ist sehr hilfreich.
MPU-Beratung oder Rechtsberatung hinzuziehen
In solchen Übergangssituationen ist es ratsam, dir eine Beratung einzuholen, um zu verstehen, wie die neuen Regelungen auf individuelle Fälle angewendet werden können und welche Schritte unternommen werden können, um die eigenen Rechte zu wahren. Neben einem Juristen kannst du auch deine gut informierte MPU-Vorbereitung bzw. Beratung um Support bitten. MPU Schlich Bonn steht dir in dieser Fragestellung hilfreich zur Seite.
Die Situation unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation und Richtlinien von den zuständigen Verkehrsbehörden, um sicherzustellen, dass sowohl die Betroffenen als auch die Verwaltung wissen, wie mit den Übergängen zwischen alter und neuer Rechtslage umgegangen werden soll. Die Umstellung kann aufgrund der notwendigen Fortbildungen der Behördenmitarbeitenden noch Zeit in Anspruch nehmen.
Warum alte Bescheide rechtmäßig bleiben – aber trotzdem aufgehoben werden können
Alte MPU-Anordnungen bleiben rechtmäßig, weil sie nach früherem Recht korrekt waren.
Dennoch kann die Behörde den Bescheid heute zurücknehmen, weil:
- sich die Rechtslage geändert hat
- die Eignungsprüfung heute anders ausfallen würde
- ein Ermessensspielraum besteht
Es handelt sich also nicht um echte „Rückwirkung“, sondern um eine Neubewertung nach aktueller Rechtslage.
Was bedeutet „Cannabismissbrauch“ im Fahrerlaubnisrecht?
Die FeV nutzt Begriffe wie „Missbrauch“ oder „Abhängigkeit“, definiert sie aber nicht eindeutig. Das ist problematisch, denn:
- Die ICD-11 und das DSM-5 bieten zwar klare Kriterien
- Doch deren Übernahme ins Verkehrsrecht wäre komplex
- Und könnte zur Stigmatisierung von Konsumenten führen
Hier besteht weiterhin Regelungsbedarf.
Stigmatisierung & Pathologisierung – Risiken der neuen Regelung
Wenn Diagnosen ungeprüft in Verwaltungsentscheidungen übernommen werden, besteht die Gefahr der Pathologisierung. Menschen könnten ungerechtfertigterweise als „krank“ oder „ungeeignet“ gelten.
Für die Debatte zur Fahrerlaubnis von Cannabiskonsumenten ist das hochrelevant.
Besonderheiten für Patienten mit medizinischem Cannabis
Für Personen mit einer ärztlich verordneten Cannabistherapie gelten besondere Bedingungen.
Medizinischer Gebrauch begründet keine Fahreignungszweifel, solange:
- die Einnahme ärztlich dokumentiert und stabil eingestellt ist
- keine relevanten Nebenwirkungen auftreten
- die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist
Dennoch können Behörden Nachweise verlangen (z. B. ärztliche Bescheinigungen oder auch ein ärztliches Gutachten).
Wichtig: Die neue Rechtslage ändert nichts daran, dass auch medizinisches Cannabis die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann. Als Cannabispatient ist der Blogbeitrag: MPU trotz Rezept hilfreich für dich.
Cannabis und Verkehrssicherheit – Was sagen internationale Studien?
Internationale Studien zeigen:
- Das Unfallrisiko steigt moderat nach Konsum
- Es gibt jedoch keinen klaren THC-Wirkungs-Blutwert-Zusammenhang wie bei Alkohol
- Viele Studien haben methodische Schwächen
- Weitere Forschung ist notwendig
- Die Datenlage bleibt also komplex.
Was sich trotz Cannabisgesetz NICHT geändert hat
Trotz der Reform gelten weiterhin:
- Alkoholgrenzwerte unverändert
- Null-Toleranz für harte Drogen
- Fahruntüchtigkeit bleibt eine Straftat (§315c StGB)
- Gefährdung anderer bleibt strafbar
Das Cannabisgesetz erleichtert die Eignungsprüfung – ersetzt aber nicht die Pflicht, nüchtern und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Meine Artikel zu Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und MPU wegen Drogen geben dir weitere Informationen.
Was solltest du jetzt konkret tun? (3-Schritte-Plan)
- Antrag auf Neuerteilung stellen und schriftlich auf das Cannabisgesetz und §13a FeV verweisen.
- Begründung beilegen, dass die frühere MPU-Anordnung nach neuem Recht nicht mehr zulässig wäre.
- Fachliche Unterstützung (MPU-Beratung oder Jurist) einholen, wenn die Führerscheinstelle nicht reagiert oder ablehnt.
Zusammenfassung – Cannabisgesetz, §13a FeV und MPU
- Gelegentlicher Cannabiskonsum → keine automatische MPU mehr
- MPU nur noch bei Missbrauch, Abhängigkeit oder Wiederholungstat
- Amnestie für Altfälle möglich, besonders für Ersttäter
- Behörden handeln derzeit uneinheitlich
- Klärung der Missbrauchsdefinition weiterhin nötig
- Weitere Forschung zur Verkehrssicherheit notwendig
FAQ – Cannabisgesetz, Führerschein & MPU
Wird die MPU bei Cannabis abgeschafft?
Nein. Die MPU entfällt nicht grundsätzlich, aber sie darf nur noch angeordnet werden, wenn Hinweise auf Missbrauch, Abhängigkeit oder wiederholte Fahrten unter Cannabis bestehen.
Lohnt es sich, vor der MPU-Vorbereitung abzuwarten?
Wenn du Ersttäter bist, ja: Die Anordnung könnte zurückgenommen werden. Lass den Fall prüfen. Melde dich hierzu gerne unkompliziert unter 0174/5795652
Gilt das Cannabisgesetz rückwirkend für alte MPU-Anordnungen?
Formal nein, praktisch gibt es aber eine Grauzone. Für Ersttäter sind Rücknahmen bereits erfolgt.
Kann ich eine Amnestie für meine alte MPU erhalten?
Ja, in vielen Fällen – besonders, wenn du vor dem 01.04.2024 einmalig aufgefallen bist.
Was bedeutet „Cannabismissbrauch“ im Sinne der FeV?
Die FeV definiert den Begriff nicht klar. Die Bewertung orientiert sich jedoch oft an ICD-11/DSM-5 Kriterien – was kritisch zu sehen ist.
Ab wann gilt Cannabiskonsum als verkehrsgefährdend?
Sobald der Konsum die Fahrsicherheit beeinträchtigt oder du aktiv unter Einfluss, über dem THC-Grenzwert, am Straßenverkehr teilnimmst.
Quellen zu den Änderungen im Verkehrsrecht durch Cannabisgesetz
- Auwärter, V. et al. (2022): Stellungnahme der Grenzwertkommission zur Frage einer Änderung des Grenzwertes für Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 24a (2) StVG. BLUTALKOHOL, 59, S. 331 – 339
- Fastenmeier, W. & Söllner, M. (2023): Die Legalisierung von Cannabis in verschiedenen Ländern – empirisches Lagebild zu den Auswirkungen auf Risikokennwerte der Verkehrssicherheit, des Gesundheitswesens und der Marktdynamik. Berlin: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie DGVP e.V..
- Nicht-öffentliche Delegationsanhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema „Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf den Verkehrsbereich“
- Ramaekers JG, Moeller MR, van Ruitenbeek P, Theunissen EL, Schneider E, Kauert G. (2006): Cognition and motor control as a function of Delta9-THC concentration in serum and oral fluid: limits of impairment. Drug Alcohol Depend. 2006 Nov 8;85(2):114-22.
- Skopp, Graw, Musshoff (2022): BLUTALKOHOL 59/2022, 5 – 19.
- Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. (DGVM) zu geplanten Änderungen der FeV und des StVG im Rahmen des CanG. Offener Brief als Antwort auf eine Anfrage der DEKRA SE, Berlin, 2024
- Vorstand der DGVM e.V. (2024) Offene Stellungnahme der DGVM. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 1, S. 56-5
- Foto von Daniel Friday Danzor: https://www.pexels.com/de-de/foto/afroamerikaner-der-unkraut-raucht-3032153/
