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Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist nun amtlich. Es bringt einige Neuerungen mit sich. Informiere dich hier, damit du zukünftig erhebliche Geldbußen oder die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zuverlässig vermeiden kannst.

Neue Regelungen für Cannabiskonsum im Straßenverkehr

Die Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) hat sich nach der Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes auf neue Regelungen für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr geeinigt. Das neue Gesetz hierzu ist das „Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Ich gehe hier auf die wichtigsten Aspekte für dich ein, nämlich:

  • Änderungen des THC-Grenzwertes
  • Absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr
  • Änderungen für Cannabispatienten
  • Regelungen in der Probezeit
  • Einführung von Speicheltests
  • Erhebliche Bußgelder!!

Hintergrund und Zielsetzung des sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Gesetz dient der Umsetzung der Empfehlungen einer interdisziplinären Expertenarbeitsgruppe, die im März 2024 einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorgeschlagen hat. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, ebenso wie mehr Gerechtigkeit von Alkohol- und Cannabiskonsumenten zu erreichen.

Erhöhung des THC-Grenzwerts

Der bisherige THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum wurde auf 3,5 ng/ml erhöht. THC ist die psychoaktive Substanz in Cannabis, die die berauschende Wirkung verursacht. Dieser neue THC-Grenzwert basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll die Verkehrssicherheit gewährleisten, indem er eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung nicht vollständig ausschließt, aber deutlich unter der Schwelle bleibt, ab der ein allgemeines Unfallrisiko besteht. Der neue Grenzwert entspricht etwa 0,2 Promille Blutalkohol. Weitere Diskussionen bleiben also nötig, um eine wirkliche Gleichstellung zu erreichen.

Medizinische Ausnahmen und verhältnismäßige Regelungen

Für medizinische Cannabiskonsumenten gelten Ausnahmen. Wenn der THC-Gehalt im Blutserum aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Medikaments resultiert, greift die neue Ordnungswidrigkeit nicht. Diese Regelung berücksichtigt den medizinischen Bedarf und schränkt die Handlungsfreiheit nur insoweit ein, wie es zur Sicherheit im Straßenverkehr notwendig ist. Dein Arzneimittelprivileg bleibt erhalten. Im Beitrag MPU trotz Rezept, kannst du näheres nachlesen.

Striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und MPU

Es gilt ein absolutes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr. Wer mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum und gleichzeitig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, muss mit einer Geldbuße von 1.000 Euro rechnen. Außerdem wird es weiterhin zu der Anordnung einer MPU kommen, wenn über diesen Mischkonsum von einem Cannabismissbrauch ausgegangen wird. Diese Regelung zielt darauf ab, die besondere Gefährdung durch Mischkonsum zu minimieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Spezielle Regelungen für Fahranfänger in der Probezeit

Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bleibt ein striktes Verbot sowohl für Alkohol als auch für Cannabis bestehen. Der bisherige THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml bleibt für diese Gruppe in der Probezeit bestehen, um das Risiko durch unerfahrene Fahrer zu minimieren.

Speicheltests zur Verdachtsprüfung

Speicheltests werden als Vorscreening bei Verkehrskontrollen eingesetzt, um den aktuellen Konsum von Cannabis im Zusammenhang mit dem Fahrtantritt nachweisen zu können. Diese Tests sollen helfen, Missverständnisse durch länger zurückliegenden Konsum zu vermeiden und die Praktikabilität der Kontrollen zu verbessern.

Anpassungen im Konsumcannabisgesetz

Neben den Änderungen im Straßenverkehrsrecht wird auch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) angepasst, um Bedenken und Wünsche der Bundesländer zu berücksichtigen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Evaluation und die Kontrolle von Anbauvereinigungen.

Gesetzliche Grundlagen und Verhältnismäßigkeit

Das Gesetz beruht auf den Empfehlungen der Expertenarbeitsgruppe und setzt diese in rechtlich verbindliche Regelungen um. Es verfolgt das Ziel, die Handlungsfreiheit der Bürger nur insoweit einzuschränken, wie es zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit notwendig ist. Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml und das Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten sind zentrale Maßnahmen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und aktuell als verhältnismäßig betrachtet werden. Hierzu gibt es allerdings auch kritische Stimmen, wie du in meinen anderen Beiträgen nachlesen kannst.

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FAQ zu den Änderungen im Rahmen des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der bisherige THC-Grenzwert im Blutserum von 1,0 ng/ml wurde auf 3,5 ng/ml angehoben. Diese Änderung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die zeigen, dass eine THC-Konzentration von 3,5 ng/ml eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung hat, jedoch deutlich unterhalb der Schwelle liegt, ab der ein allgemeines Unfallrisiko besteht. Dieser Grenzwert entspricht etwa der Beeinträchtigung durch eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Ja, für medizinische Cannabiskonsumenten gelten Ausnahmen. Wenn der THC-Gehalt im Blutserum aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Medikaments resultiert, greift die neue Ordnungswidrigkeit nicht. Diese Regelung berücksichtigt den medizinischen Bedarf und zielt darauf ab, die Handlungsfreiheit der Patienten nur insoweit einzuschränken, wie es zur Sicherheit im Straßenverkehr notwendig ist.

Es wurde ein striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr eingeführt. Fahrer, die mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum (500,00 Euro, 2 Punkte, 4 Wochen Fahrverbot) und gleichzeitig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen, müssen mit einer Geldbuße von 1.000 Euro (2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot) rechnen. Zusätzlich werden Speicheltests als Vorscreening bei Verkehrskontrollen eingesetzt, um den aktuellen Konsum von Cannabis nachzuweisen. Bei der zweiten Fahrt unter Cannabiseinfluss sind 1.000 Euro Bußgeld fällig, 2 Punkte und MPU. Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro sowie Punkte und Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Quelle

Deutscher Bundestag Drucksache 20/11370, 20. Wahlperiode, 14.05.2024, „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“.

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