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Cannabisgesetz CannG Entkriminalisierung Führerschein

Cannabisgesetz, CanG, Entkriminalisierung und Führerschein

Bubatz ist legal! Ab 01.04.2024 tritt das CanG in Deutschland in Kraft!

In diesem II. Teil der Reihe zum Cannabisgesetz (CanG), Entkriminalisierung und Führerschein findest du die aktuellen Entwicklungen zur Cannabislegalisierung in Deutschland. In diesem Beitrag zeichne ich die Entwicklungen seit dem Referentenentwurf aus April 2023 bis zur Billigung des Gesetzesentwurfs zum kontrollierten Umgang mit Cannabis durch den Bundesrat am 22.03.2024 ab. Jetzt ist es offiziell! Bubatz ist legal ab 01.04.2024! Näheres findest du ganz unten im Beitrag.

Teil I (Beginn der Legalisierungsdebatte) findest du unter: Cannabis-Legalisierung und MPU – Dein Update!

LEAK! News zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes in Deutschland

Es geht voran. Der Referentenentwurf zum Cannabisgesetz (CanG): Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) liegt vor (28.04.2023) vor. Das CanG bezieht sich auf Cannabis und Haschisch. Ich zeige dir heute die Updates auf im Hinblick auf Entkriminalisierung und Führerschein. In meinen Grundlagenartikel zur Cannabis-Legalisierung und MPU findest du den genauen historischen Ablauf der Debatte zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland.

Mit einem neuen Cannabisgesetz werden nicht alle Ziele, die sich rund 4,5 Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland wünschen, umgesetzt. Voraussichtlich werden die bürokratischen Hürden für die Anbauvereine auch nicht zur Zielerreichung beitragen, wie beispielsweise einer Umgehung des illegalen Marktes. Aber auf diesen Punkt möchte ich nicht eingehen. Ich zeige dir auf, was bislang im Kontext Entkriminalisierung von erwachsenen Cannabiskonsumenten, Rehabilitierung und Führerschein an Änderungen geplant ist. 

Streichungen im geltenden Betäubungsmittelgesetz (BtmG)

Das Cannabisgesetz sieht für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten einige Streichungen im geltenden Betäubungsmittelgesetz vor (Artikel 2 CanG). Wenn eine Straftat aufgrund einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung begangen wurde und keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu erwarten ist, kann die Staatsanwaltschaft von einer Klage absehen.

Entkriminalisierung: Rückwirkende Tilgung der Eintragungen im Bundeszentralregister

Eine Entkriminalisierung soll den Makel der Verurteilung beseitigen: Wenn jemand ausschließlich wegen einer Handlung verurteilt wurde, für die das vorliegende Gesetz keine Strafe mehr vorsieht, werden die cannabisbezogenen Eintragungen im Bundeszentralregister auf Antrag gelöscht. Das gilt auch rückwirkend! Wenn es so weit ist, bin ich dir gerne bei der Antragstellung behilflich!

Cannabis, Straßenverkehr und MPU

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Es bleibt erstmal bei der geltenden strikten Null-Toleranz Regelung für autofahrende Cannabiskonsumenten. Eine Erhöhung der umstrittenen Grenzwerte ist aktuell noch nicht geplant – aber in der Pipeline. Du musst also aktuell noch weiterhin penibel auf deinen Führerschein aufpassen. Aus der Welt ist die Diskussion jedoch nicht. Hier werden weitere Evaluationen stattfinden. Die Grenzwerterhöhung ist ebenfalls in der Diskussion. Im Detail kannst du dies in meinem Beitrag zum THC-Grenzwert nachlesen. Stand 2023.

Neuer Paragraf 13a (FeV) im Straßenverkehrsgesetz zur Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Cannabis

Vor ein paar Monaten hieß es noch: Im Straßenverkehrsgesetz wird es keinen neuen Paragrafen geben: Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Cannabis § 24b StVG lautet: „Die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen unter der Wirkung des in der Anlage zu § 24a genannten berauschenden Mittels Cannabis orientiert sich ausschließlich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken auf die geltenden Grenzwerte im Straßenverkehr auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.“

Inzwischen wird die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes diskutiert unter der Neueinführung des § 13a (FeV). Du kannst dir den aktuellen Stand dort durchlesen.

Prävention und Forschung durch das BMBF und BzgA

Zukünftig soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ausbau der cannabisbezogenen Präventions- und Suchtforschung sowie die wissenschaftliche Forschung zu den Auswirkungen des Konsums von Cannabis auf den Straßenverkehr sicherstellen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) wird neue, auch digitale, Präventionsangebote entwickeln und anbieten.

Bundesnichtraucherschutzgesetz

Zukünftig soll nicht nur das Kiffen, sondern auch das Zigarettenrauchen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren verboten sein.

Fazit zur Legalisierung von Cannabis

Das neue Cannabisgesetz verspricht Fortschritte in Bezug auf die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten und der Möglichkeit zur Rehabilitation von bereits Verurteilten. Mit der Option, cannabisbezogene Eintragungen im Bundeszentralregister zu tilgen, wird denjenigen eine neue Chance geboten, deren Handlungen nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Es bleibt vorerst bei der strikten Null-Toleranz-Regelung im Straßenverkehr, doch weitere Evaluationen werden durchgeführt, um die Grenzwerte wissenschaftlich zu überprüfen.

Aktuell bleibt dein Führerschein also (noch) weiterhin in Gefahr, trotz Entkriminalisierung. Nach Einführung des neuen Paragrafen in der Fahrerlaubnisverordnung wird es große Verbesserungen geben. Der Nichtraucherschutz wird gestärkt, indem zukünftig sowohl das Zigarettenrauchen als auch das Kiffen im Auto verboten sein wird, wenn Kinder oder Schwangere anwesend sind.

Viel Rauch um Nix! Der Regierungsentwurf zum Cannabisgesetz in Deutschland liegt nun vor

Der Regierungsentwurf vom 16.08.2023 von Lauterbach zur Cannabislegalisierung stößt auf Kritik von verschiedenen Seiten. Sowohl Befürworter einer Legalisierung als auch Gegner äußern Bedenken gegenüber dem umfangreicheren Entwurf im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem April 2023. 

Nun steht die Beratung des Regierungsentwurfs im Bundestag an. Die Frage, ob auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss, ist jedoch umstritten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt an, dass eine Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich ist. Das Cannabisgesetz soll voraussichtlich zum Ende des Jahres 2023 in Kraft treten.

Gemeinsames Kiffen mit Freunden untersagt

Eine Änderung im Vergleich zum Referentenentwurf (RefE) besagt, dass gemeinsames Kiffen mit Freunden untersagt sein soll. Im RefE im Juli war das Weitergeben von selbst angebautem Hanf an volljährige Personen im Kontext des gemeinsamen Konsums noch erlaubt. Im aktuellen Regierungsentwurf wird jedoch klargestellt, dass Cannabis aus eigenem privatem Anbau nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Auch geplantes gemeinsames Kiffen wird nun verboten.

Cannabisgesetz (CannG), Entkriminalisierung und Führerschein

Und was ist mit dem Führerschein?
THC-Grenzwerte im Straßenverkehr bleiben unklar!

Das Bundesverkehrsministerium untersucht immer noch, wie auf wissenschaftlicher Grundlage die Basis für einen Grenzwert für Cannabis im Kontext der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz ermittelt und etabliert werden kann. Also alles wie gehabt, was die Debatte um die fahreignungsrelevanten Aspekte und den Führerschein anbelangt.

Die Auswirkungen auf Polizei und Justiz sind umstritten. Es ist fraglich, ob sie durch die neuen Regeln entlastet oder zusätzlich belastet werden, insbesondere aufgrund der Detailgenauigkeit der Bestimmungen. Stand: Dezember 2023.

Cannabisgesetz soll am1. April 2024 in Kraft treten

Die Entkriminalisierung von Cannabis wird voraussichtlich am 1. April 2024 in Kraft treten, nachdem die SPD-Bundestagsfraktion ihren Widerstand gegen das Cannabisgesetz aufgegeben hat. Die finale Verabschiedung des Gesetzes ist für die letzte Februar-Sitzungswoche geplant. Die Regelungen sollen den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern, Konsumenten entkriminalisieren und den Schwarzmarkt bekämpfen. Zur Beruhigung der Kritiker werden Evaluierungsmaßnahmen verstärkt. Die Zustimmung des Bundesrates im März steht noch aus, jedoch wird erwartet, dass die Entkriminalisierung in Kraft tritt.

Bubatz ab 1.April 2024 legal!

Geschafft! Heute am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Cannabisgesetz zugestimmt. Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist jetzt offiziell. Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis tritt am 1. April in Kraft. Cannabis Social Clubs dürfen ab Juli in Deutschland Cannabis anbauen. Um dort Cannabis zu erhalten musst du Mitglied und über 18 Jahre alt sein. Die Höchstgrenze liegt bei 50 Gramm Cannabis pro Person. Es darf auch in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Über die Fahrerlaubnisrechtlichen Änderungen halte ich euch auf dem Laufenden! Da wird auch noch einiges kommen! Diese Regelungen sollen noch vor dem 1. Juli 2024 bundesrechtlich sicher verankert werden. 

Hast du Fragen zu deinem Cannabiskonsum, einer MPU-Anordunung und deinem Führerschein?

Du kannst mich unkompliziert anrufen unter 01745795652

Falls bei dir bereits eine MPU wegen Cannabis angeordnet wurde, findest du in meinen MPU Vorbereitungskursen online hilfreiche Tools.

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Der Bundesrat hat am 22.03.2024 final zugestimmt. Das Cannabisgesetz (CanG) tritt zum 1. April 2024 in Kraft.

Bringt das neue Cannabisgesetz in Deutschland Erleichterungen beim Autofahren (MPU) und Kiffen? Die Einführung des § 13a (FeV) wird Erleichterungen für Autofahrer bringen. Bestenfalls wird es für Ersttäter nicht mehr zu einer MPU-Anordnung kommen, analog der Regelungen zum Alkoholkonsum (MPU erst ab 2. Fahrt unter THC-Einfluss). Weiterhin wird es Veränderungen hinsichtlich des THC-Grenzwertes geben. Näheres zeigt sich ab 1.7.2024

Im Moment solltest du noch eine Weile die Füße stillhalten und abwarten, wie sich die Sache mit der Teilnahme am Straßenverkehr entwickelt. Auf keinen Fall solltest du aktuell einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, oder Einverständniserklärung bei der Führerscheinstelle abgeben. Abwarten bis Juli!

Ich vermute, dass es in diesen Fällen auch zukünftig bei deiner MPU-Anordnung bleiben wird! Aber auch hier gilt abwarten bis Juli 2024.

Quellen und weiterführende Artikel:

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