MPU wegen Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille Blutalkohol und fehlenden Ausfallerscheinungen
MPU wegen Trunkenheitsfahrt und fehlenden Ausfallerscheinungen. Leider scheint dies der neue MPU Trend in 2024 zu werden! Wenn du unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr unterwegs warst, dann wunderst du dich vielleicht, warum eine MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille angeordnet wird. Auch wenn dein Promillewert (BAK-Wert) unter 1,6 Promille bzw. die Atemalkoholkonzentration (AAK-Wert) unter 0,8 mg/l lag kann es zu einer Fahreignungsüberprüfung kommen. Ich zeige dir in diesem Blogbeitrag, warum das möglich ist. Dies ist auch möglich, wenn du zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Scooter oder E-Bike unterwegs bist.
Normalerweise wird eine MPU-Anordnung erst ab 1,6 Promille angeordnet. Verkehrsbehörden in Deutschland zeigen uneinheitliche Praxis
- Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die Bedenken des Fahrerlaubnisinhabers begründen, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist, kann die Behörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens verlangen. Rechtsgrundlage sind § 46 Abs. 3 FeV und §§ 11 bis 14 FeV.
- Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol wird eine MPU normalerweise erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille angeordnet. Allerdings herrschte hier schon länger eine uneinheitliche Praxis. In manchen Bundesländern wird schon mit 1,1 Promille eine MPU angeordnet (z.B. Bayern und Berlin), während Bonn erst bei 1,6 Promille angeordnet hat. In meinem Blogartikel über die Rolle der Führerscheinstellen, findest du Infos darüber. Dort zeige ich auf, warum es in Deutschland so uneinheitlich abläuft und welche Rolle der Ermessensspielraum der Behörde spielt.
Wann darf eine MPU-Anordnung unter 1,6 Promille gefordert werden
Nach § 13 S. 1 Nr. 2 FeV darf die Behörde eine MPU wegen Alkohol auch dann anordnen, wenn du unter dem Promillewert liegst. Das ist der Fall, wenn:
- Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch vorliegen.
- Wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen werden.
- Du einmalig mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt wurdest und keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast.
Du kannst dann dazu verpflichtet werden, ein Fahreignungsgutachten erstellen zu lassen, bevor der Führerschein wieder erteilt wird. Die in der Fahrerlaubnisverordnung genannte Grenze von 1,6 Promille muss dazu also nicht überschritten werden. Warum ist das so?
Hohe Trinkfestigkeit, fehlende Ausfallerscheinungen und erhöhte Rückfallgefahr
Bei mehr als 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen wird nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen. Nämlich dann, wenn der Betroffene bei einer Trunkenheitsfahrt 1,1 Promille oder mehr aufweist und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt (BVerwG, Urteil v. 17.3.2021, 3 C 3.20).
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Kann eine MPU ab 1,1 Promille angeordnet werden
Eine MPU wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol wird in der Regel erst ab einer BAK von 1,6 Promille angeordnet. Die Behörde kann aber auch eine medizinisch-psychologische Begutachtung von dir fordern, wenn bei einer BAK von 1,1 Promille keine Ausfallerscheinungen vorliegen. Hintergrund der Entscheidung ist die Überlegung: Wer mit 1,1 Promille noch fit ist, hat in der Regel ein gutes Trinktraining.
Wird diese Praxis einer MPU-Anordnung unter 1,6 Promille häufig angewendet, oder sind dies Ausnahmen
Meine Praxiserfahrung zeigt, dass nach dem Urteil aus 2021 nun viele Führerscheinstellen eine MPU-Anordnung für Ersttäter mit geringen Promillewerten anordnen. Insbesondre E-Scooter Fahrer sind davon betroffen. Wenn du nach dem Feiern erwischt wirst und den sogenannten Torkeltest bestehst, dann hast du schlechte Karten. Es spricht gegen dich, wenn du trotz Alkoholkonsum klar, wach und aufmerksam bist und eine gute Koordination und Orientierung hast. Denke daran, dass du auch als alkoholisierter Fußgänger oder wenn du Fahrrad oder E-Scooter unter Alkoholeinfluss fährst, unter diese Regelungen fällst. Also, don´t Drink and Drive.