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Cannabisverbot oder Recht auf Rausch

Recht auf Rausch und Straffreiheit für Cannabiskonsumenten oder Illegalität und MPU-Anordnung

Ist das Cannabisverbot verfassungswidrig? Cannabisverbot oder Recht auf Rausch? Diese Fragen wurden bereits 1994 von den Bundesrichtern mit Nein beantwortet. Es gibt kein Recht auf Rausch. Die Frage, ob das Cannabisverbot verfassungswidrig ist, wird bereits lange diskutiert und ist in Deutschland seit vielen Jahren eine kontroverse Debatte. In 2024 immer noch aktuell. Obwohl es ein geltendes Verbot gibt, stellt sich die Frage, ob es auch verfassungskonform ist. Auch im Rahmen der Cannabislegalisierungspläne in Deutschland wird das Thema der Straffreiheit für Cannabiskonsumenten diskutiert. 

Das deutsche Verfassungsrecht schützt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und garantiert die Freiheit der persönlichen Entfaltung. Daher gibt es Argumente, die besagen, dass das Verbot von Cannabis eingeschränkte Freiheiten und Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit darstellt. Andererseits argumentieren Befürworter des Verbots, dass es sich um eine Substanz handelt, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann und somit eine Einschränkung des Freiheitsrechts darstellt, die durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt ist. 

Wir schauen uns jetzt den Stand der aktuellen Debatte an in Bezug auf das Grundgesetz und auf die Strafbarkeit, also das Betäubungsmittelgesetz sowie im Hinblick auf Vor- und Nachteile der Strafverfolgung. Du bildest dir dann deine eigene Meinung.

Welche Nachteile bringt die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten mit sich

Strafverfolgung und Ressourcenverschwendung

Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten belastet das Strafrechtssystem. Durch die Verfolgung von geringfügigen Vergehen, wie dem Besitz von kleinen Mengen von Cannabis, werden Strafjustizressourcen verwendet, die an anderer Stelle besser genutzt werden könnten. Laut Kriminalstatistik wurden 225.120 (2019) Strafverfahren wegen Cannabis eröffnet. Knapp 83 % davon, richteten sich gegen Konsumenten. Bei 17 % der Strafverfahren ging es um Handel, Einfuhr oder Anbau in nicht geringen Mengen.

Steuereinnahmen und Kosten der Strafverfolgung und Justiz

Eine Studie vom Institute for Competition Economics (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU) hat ermittelt, dass eine Legalisierung von Cannabis durch zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge und eingesparten Kosten bei Strafverfolgung und Justiz dem Staat mehr als 4,7 Milliarden Euro jährlich einbringen würde. Diese Ressourcen könnten an anderer Stelle, wie zum Beispiel bei der Drogenprävention deutlich besser eingesetzt werden.

Stigmatisierung von Konsumenten und gesellschaftliche Teilhabe

Die Strafverfolgung führt zur Stigmatisierung, was dazu führen kann, dass Konsumenten aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Menschen, die wegen Drogenkonsums bestraft werden, können Schwierigkeiten haben, Arbeit zu finden oder ihre Karriere voranzutreiben, was sich negativ auf ihr Leben auswirkt. Den Führerscheinentzug bei (einmaliger) Cannabisfahrt muss ich nicht erwähnen. Du bist nicht nur als Handwerker ohne Führerschein im Job aufgeschmissen. Breit Auto zu fahren ist nicht ok und das möchte ich auch nicht promoten, aber das ist ein anderes Thema. Hierzu lese bitte meinen Post zum Thema Grenzwertdiskussion und Cannabislegalisierung und MPU.

Illegaler Markt ist ein Gesundheitsrisiko für Konsumenten

Ein Grund für die Aufhebung der Alkoholprohibition in den USA (1920–1933) waren die Gesundheitsgefahren durch illegal gebrannten Schnaps, der viel giftiges Methanol enthielt. Geld regiert die Welt und das immer abgebrühter. Cannabis ist oft mit ungesunden Streckmitteln oder vollsynthetischen Cannabinoiden behandelt. Außerdem haben die Dealer, bei denen du dein Gras kaufen musst, oft noch andere Produkte in ihrem Angebot, die du möglicherweise gar nicht brauchst, aber dennoch angeboten bekommst.

Vorteile der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten

  • Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten kann als abschreckendes Mittel wirken, um andere davon abzuhalten, ebenfalls Drogen zu konsumieren. 
  • Sie dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, um den Konsum von illegalen Drogen in der Öffentlichkeit zu verringern. 
  • Die Einhaltung der Gesetze in Bezug auf den Konsum von Drogen in Deutschland können die soziale Ordnung aufrechterhalten und die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Mehr Vorteile fallen mir aktuell nicht ein, falls ich etwas übersehen habe, dann ergänze dies doch gerne über die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag.

Cannabisverbot verfassungswidrig? Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe entscheidet

Seit einigen Jahren gibt es Zweifel von den Amtsgerichten Münster und Bernau daran, ob das Cannabis-Verbot verfassungswidrig ist. Im Juni 2021 hat sich ein weiteres Gericht (AG Pasewalk) wegen der Cannabisverbotsvorschriften im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewendet. Das Cannabis-Verbot ist auch nach Meinung des AG Pasewalk verfassungswidrig und verstoße gegen die Grundrechte

Wahrscheinlich wird nun, noch bevor die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung vorlegt (Ende März 2023), eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe erwartet zu der Frage, ob das Cannabis-Verbot verfassungskonform ist. Das BVerfG wollte eigentlich bereits 2022 dazu entscheiden.

 

Führerscheinentzug bei einmaliger Cannabisfahrt?
Cannabisverbot rechtmäßig?

Was sind die Gründe für die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verbotsvorschriften

Jugendrichter Andreas Müller bzw. die Richter der Amtsgerichte Bernau, Münster und Pasewalk stehen auf dem Standpunkt, dass die aktuell geltenden Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verfassungswidrig sind. Dabei handelt es sich um §§ 29 Abs.1 Nr. 3, 29a und 31a BtMG. Hier kannst du dir diese Stellen im BtMG durchlesen.

Die Richter bemängeln, dass ein unter Strafe gestellter Besitz von Cannabisprodukten eine Vielzahl von Grundrechten und verfassungsrechtliche Vorgaben verletze, nämlich Art. 2 Abs. 1 GG Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG. Ebenfalls genügten sie nicht mehr dem Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG, weil nicht deutlich ist, wann von einer geringen Menge zum Eigenbedarf auszugehen sei, die nach § 31a BtMG eine Einstellung des Strafverfahrens ermögliche. Was das genau bedeutet erkläre ich jetzt mal etwas unkomplizierter.

Cannabisverbotsvorschriften im Betäubungsmittelgesetz

1. Unterschiedliche Einstellungspraxis der Länder

Sie kritisieren, dass die Einstellungspraxis der Bundesländer uneinheitlich sei. So ermögliche § 31a BtMG die Straffreiheit bei Besitz von Cannabis in geringen Mengen zum Eigenbedarf. Wie hoch der Eigenbedarf sei, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland und Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedlich. Während man in Berlin von einem Eigenbedarf von 15 g ausgeht, sind es in anderen Bundesländern 6 g. Einige Länder regeln in Richtlinien, wann ein Verfahren eingestellt wird, andere stellen die Einstellungsfrage ins Ermessen der Staatsanwaltschaft. Diese Praxis sorgt für eine Ungleichbehandlung und einem Strafgefälle (vgl. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz).

Cannabisverbot verfassungswidrig?
Während du in Rheinland-Pfalz mit 10 Gramm Gras verhaftet wirst, passiert dir in Berlin überhaupt nichts.

2. Inkonsequente Drogenpolitik

Die Richter der drei Amtsgerichte führen außerdem an, dass der Gesetzgeber inkonsequent in der Drogenpolitik sei.

In Anlage 1 des § 1 BtMG wird Cannabis neben Kokain und Heroin als gefährliche Droge angeführt, obwohl die UN-Suchtkommission Cannabis im Jahre 2020 von der Liste gefährlicher Drogen genommen hat.

3. Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten

Die Ungleichbehandlung von Alkohol- und Tabakkonsumenten gegenüber der wachsenden Zahl von Cannabiskonsumenten verstoße ebenfalls gegen Art. 3 GG. Schätzungen zufolge konsumieren 4 Mio. bis 5 Mio. Menschen in Deutschland Cannabis.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen BVerfG-Entscheidung und Cannabislegalisierung

Die erwartete Entscheidung des BVerfG betrifft noch weitere Vorlagen, die sich auch auf das geplante Legalisierungsvorhaben der deutschen Bundesregierung auswirken könnte. Sollte das BVerfG die Cannabisstrafvorschriften kippen, bringt das neuen und optimistischen Schwung in die Legalisierungsdebatte. Wenn aber das BVerfG die geltende Rechtslage für verfassungskonform hält, dann sieht es mit den Legalisierungsplänen der Ampel eher düster aus. 

Richtervorlage in Karlsruhe gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat 13 Richtervorlagen von drei Amtsgerichten zum Cannabisverbot für unzulässig erklärt. Die Entscheidung sendet ein politisches Signal und konserviert einen Beschluss von 1994, der jegliche Liberalisierung beim Cannabis abgelehnt hatte. Die Kammer argumentiert verfassungsrechtlich und kritisiert die Amtsgerichte für unzureichende Präzision in ihren Vorlagen. Der Beschluss zeigt eine deutliche Ablehnung einer liberalen Cannabispolitik und wird von Legalisierungsgegnern begrüßt. Die Politiker, die am Cannabisgesetz arbeiten, sollten das Gericht als Beleg für eine veraltete Rechtsauffassung anführen, die es zu überwinden gilt.

Weiterführende Links:
Post: Cannabisverbot verfassungswidrig

Hast du dir deine Meinung gebildet? Ich würde mich freuen, wenn du diesen Blogbeitrag: Cannabisverbot verfassungswidrig? im MPU-Blog kommentierst und bereicherst.

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