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Strafverfolgung bei Cannabis-Konsum - MPU Relevanz

Cannabislegalisierung und MPU

In diesem I. Teil der Reihe zur Cannabislegalisierung und MPU in Deutschland gebe ich dir einen chronologischen Überblick über die Entwicklungen der Legalisierungsdebatte von Sommer 2022 (Hearings) bis Frühling 2023.

In Teil II. findest du die aktuellen Entwicklungen seit dem Referentenentwurf aus April 2023 bis zum Regierungsentwurf am 16.08.2023. Du findest den Artikel unter: Cannabisgesetz (CannG), Entkriminalisierung und Führerschein.

Cannabislegalisierung und MPU-Anordnung in Deutschland - aktuelle Entwicklungen!

Die aktuelle Bundesregierung will Cannabis zu Genusszwecken freigeben. Kommt es dadurch zu Änderungen bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung? Musst du überhaupt noch eine MPU machen wenn Cannabis legalisiert wird? Was ist mit den aktuellen THC-Grenzwerten, werden die erhöht? Wie steht es um die Gleichstellung von Cannabis- und Alkoholkonsum? Was bedeutet das alles für deine Fahrerlaubnis? Hier berichte ich für dich über den Fortgang der Debatte zur Cannabislegalisierung und MPU in Deutschland. Unten auf der Seite findest du den aktuellen Stand der Debatte.

Was ist die Legalisierung von Cannabis

Geschätzt konsumieren rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland Cannabis. Die Dunkelziffer dürfte aufgrund der Illegalität hoch sein. Die Legalisierung von Cannabis bezieht sich auf das Aufheben einzelner Paragraphen aus dem Betäubungsmittelgesetz, die den Besitz, den Verkauf und die Nutzung von Cannabis verbieten

Warum wird über die Legalisierung diskutiert

Die Legalisierung von Cannabis wird diskutiert, um den Konsum zu regulieren, den Schwarzmarkt zu verringern, Steuereinnahmen zu generieren und die Verbreitung von gestreckten, gesundheitsschädlichen Cannabisprodukten zu verhindern. Im Post: Cannabis-Verbot verfassungswidrig findest du mehr Infos hierüber.

Vor- und Nachteile

PRO ARGUMENTE

  • Verringerung der Kriminalität,
  • Steigerung der Steuereinnahmen,
  • bessere Kontrolle über Qualität und Verfügbarkeit von Produkten,
  • Möglichkeit für medizinische Verwendung.

CONTRA ARGUMENTE

  • negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Gesundheit, wie z.B. eine erhöhte Konsumentenzahl und negative Auswirkungen auf die gesundheitlichen und kognitiven Fähigkeiten der User.

Legalisierungspläne der Ampelkoalition

Die neue Bundesregierung will Cannabis legalisieren. Zukünftig soll die kontrollierte Freigabe an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften erlaubt werden. Die gesetzliche Neuregelung betrifft insbesondere die Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das heißt, der Kauf und Verkauf im gesetzlichen Rahmen werden dann nicht mehr strafbar sein. Ob der Verkauf in Coffeeshops resp. Social Clubs (wie in den Niederlanden resp. Spanien), Fachgeschäfte oder durch Apotheken stattfinden soll, ist noch unklar. 

Worum geht es bei den Cannabis-Hearings

Wegen des für Deutschland heiklen Themas der Cannabisfreigabe wurde ein Anhörungsprozess vor die Verabschiedung eines Gesetzes geschaltet, quasi um auf Nummer sicher zu gehen 🙂

Das 5-tägige Cannabis-Hearing in Berlin wurde im Juni 2022 beendet. Es haben etwa 200 (auch wenige internationale) Experten darüber beraten, wie ein Gesetzesentwurf für die Cannabis-Legalisierung aussehen kann.

Im Herbst soll das Eckpunkte-Papier vorliegen und im Dezember 2022 der Referentenentwurf.

Wahrscheinlich ist dann zum Sommer 2024 mit der Verabschiedung des Gesetztes zu rechnen.

 

Bei den Hearings ging um diese Themen:

  1. Gesundheit- und Verbraucherschutz
  2. Jugendschutz und Prävention
  3. Lieferketten sowie ökologische und ökonomische Fragestellungen
  4. Strafbarkeit, Kontrollmaßnahmen und Lizenzierung
  5. Internationales Experten Hearing (der Länder die schon offen sind)

Das heißt, es wurde diskutiert, wie Cannabis zukünftig verkauft werden soll (Apotheken, Social Clubs, Online oder nur On-Site), welche Anbaukapazitäten vorhanden sind, ob Eigenanbau möglich sein soll, welchen THC-Gehalt das Cannabis haben darf, ob auch Haschisch und Edibls frei gegeben werden, wie die Sicherung des Jugendschutzes gewährleistet wird, Werbeverbot, Steuereinnahmen, Zurückdrängung des illegalen Marktes und Einstellung der Strafverfolgung.

Das Thema THC-Grenzwerte und Teilnahme am Straßenverkehr wurde bei den aktuellen Anhörungen nicht besprochen und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dennoch wurde es geschnitten über das Thema Strafverfolgung.

Ergebnisse der Konsultationen

Strafverfolgung von THC-Konsumenten

Einig war man sich darüber, dass es keinen Zweifel an der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland gibt, aber die Verabschiedung des Gesetzes noch Zeit in Anspruch nimmt.

Aus diesem Grund wurde gefordert, dass die Strafverfolgungsbehörden schon jetzt ihre Aktivitäten gegen Cannabis-Konsumenten einstellen sollen. Begründet wurde es damit, dass insbesondere für Jugendliche diese Strafverfahren einen Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe bedeuten. Der Führerschein sichert gesellschaftliche Teilhabe. 

Fahrerlaubnis und gesellschaftliche Teilhabe

Wie du weißt, ist deine Fahrerlaubnis in Gefahr, wenn du mit einem geringen THC-Wert – auch außerhalb des Straßenverkehrs angetroffen wirst, selbst dann, wenn du noch gar keinen Führerschein hast. 

Da kommt dann schnell auch die Frage der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen auf. Beispiel: Du kiffst nur wenig und unregelmäßig und hast jetzt eine gute Ausbildungsstelle oder Arbeitsstelle gefunden. Dann kommt aber ein Fahrerlaubnisentzug und du wohnst in der Eifel, wo es so gut wie keine Öffis gibt – dann ist der Job schnell futsch und du kiffst wieder mehr als vorher. Vielleicht hätte sich dein Leben ja sonst von ganz alleine in ruhigere Bahnen bewegt. In meinem Beitrag Diskriminierung und MPU kannst du diesen Ansatz weiterdenken.

Ob es dazu kommen wird, dass die Strafverfolgungsbehörden vom Legalitätsprinzip ablassen, ist fraglich. Auf jedenfall ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Das Thema wird in diesem Jahr beim Bundesverfassungsgericht erneut geprüft, und zwar im Rahmen der Frage, ob das Cannabis-Verbot verfassungskonform ist. Hierzu hatte ich in einem anderen Post: Canabis-Verbot verfassungswidrig? bereits berichtet.

Auf der Seite des Bundesdrogenbeauftragten kannst du mehr Informationen zum Konsultationsprozess finden und dich genauer informieren.

Legalisierung von Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr

Strafverfolgung bei Cannabis-Konsum und bekifft Auto fahren sind unterschiedliche Dinge

MPU Abschaffung Deutschland? Falls die Legalisierungspläne umgesetzt werden und Cannabis legal zu kaufen sein wird, ändert das nichts daran, dass du nicht unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnehmen darfst, bzw. den entsprechenden THC-Grenzwert in Deutschland (siehe unten Grenzwertdiskussion) nicht überschreiten darfst. 

Die Cannabisfreigabe soll zu Genusszwecken erfolgen, womit sich ein regelmäßiger Konsum ausschließt. 

Dennoch sind die aktuellen Grenzwerte, selbst für einen Freizeit- oder Genusskonsum zu gering angesetzt. Und genau diese Grenzwertdiskussion werde ich hier aufgreifen. 

Substitution und Führerschein
Cannabis-Legalisierung und MPU - aktuelle Infos!

Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Fahrerlaubnisinhabern

Du solltest weder unter Alkohol- noch unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führen, um dich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Viele beklagten sich jedoch über die Ungerechtigkeit der Bewertung von Marihuana und Alkohol in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr und die Anordnung einer MPU.

Aufgrund der uneinheitlichen Forschungsstände zur Bewertung der THC-Grenzwerte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Fahrsicherheit wurde diese Diskussion wieder aufgenommen und eine Anpassung der Grenzwerte durch den Gesetzgeber soll erfolgen. Im Grunde kannst du die Diskussion um Cannabislegalisierung und MPU mit dem Thema Alkohol/Promillegrenze und Fahrsicherheit vergleichen.

Was sind die aktuellen Alkohol- und THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

Aktuell wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung ab einem aktiven THC-Wert von 1,0 Nanogramm pro Mililiter (ng/ml) Blutserum angeordnet (THC-Grenzwert 2023). Wenn du unter diesem Wert liegst, dann wird in der Regel ein einmaliges toxikologisches Gutachten oder ein ärztliches Gutachten zur Fahreignung angeordnet. 

Das ärztliche Gutachten ist weitaus einfacher und kostengünstiger als eine MPU zu absolvieren. Liegt dein THC-Wert über 0,9 ng/ml, dann wird eine MPU wegen Drogen angeordnet.

Bei Alkoholkonsum ist es so, dass theoretisch ab 1,1 Promille Blutalkohol eine MPU wegen Alkohol angeordnet werden kann, praktisch ab 1,6 Promille. Aktuell wird darüber diskutiert, dass der erlaubte THC-Wert heraufgesetzt werden muss, um eine Gleichbehandlung herzustellen.

Weiterhin wird darüber diskutiert, ob es für Fahranfänger gesonderte Regelungen geben wird (auch vergleichbar zu Alkohol und der 0,0 Promille-Regelung für Fahranfänger in der Probezeit). 

Wie sieht die aktuelle Diskussion auf Anhebung der THC-Werte aus

Auch der 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar teilte mit, dass der Grenzwert von Cannabis im Straßenverkehr angehoben werden soll. Der aktuelle Wert sei so niedrig, dass er nur einen Cannabiskonsum nachweise. Ob der Konsument dadurch auch beim Fahren beeinträchtigt sei, lasse sich wissenschaftlich nicht beweisen. 

Neben der Definition von analytischen Grenzwerten für Drogenscreenings sollen nun für THC auch Gefahren-Grenzwerte für den Straßenverkehr bestimmt und etabliert werden. Allerdings ist aufgrund der individuellen Wirkung von Cannabis eine Konzentrations-Wirkungsbeziehung nicht so einfach herzustellen wie bei Alkohol.

Die Fraktion der Linken im Bundestag hat eine Forderung nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml und einer Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr gestellt. 

THC-Grenzwert Niederlande: In den Niederlanden liegt der aktuelle THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr bei 3,0 ng/ml und in Colorado/USA liegt dieser bei 5,0 ng/ml. Vermutlich wird es in Deutschland zu einer Einigung bei ca. 3,0 ng/ml kommen. 

Die Grenzwertkommission liefert die wissenschaftliche Expertise für Gesetzesänderungen

Was ist die Grenzwertkommision? Die Grenzwertkommission (Gemeinsame Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle) ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe. Gegründet wurde sie 1993 von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin e.V., der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie e.V. 

Weiterhin ist in der Kommission ein Vertreter der Bundesanstalt für Straßenwesen vertreten sowie Gäste des Justiz- und des Verkehrsministeriums. Das Gremium wird vom Verkehrsministerium für 4 Jahre berufen. Es liefert die wissenschaftliche Expertise in Bezug auf gesetzliche Änderungen im Hinblick auf das Straßenverkehrsgesetz.

Die behördliche und gerichtliche Praxis ist in der Vergangenheit den Empfehlungen der Grenzwertkommission gefolgt. Die Grenzwertkommission hatte bereits im September 2015 empfohlen, den THC-Grenzwert anzuheben und ab einem Wert von 3,0 ng/ml von einem Verstoß gegen das Trennungsgebot auszugehen und nicht bei 1,0 ng/ml. Das bedeutet, dass dir erst bei einem aktiven THC-Wert von 3,0 ng/ml die Fahrerlaubnis entzogen werden darf und die Beibringung einer MPU von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird. Dieser Empfehlung wurde in 2015 nicht gefolgt. Im Rahmen der Legalisierungsdebatte wurde diese Diskussion erneuert.

Wenn du dich weiter informieren möchtest, zum Thema Gleichstellung von Cannabis und Alkohol, findest du hier die Pressemitteilung des Deutschen Bundestages oder das Statement des Verkehrsministers zur Debatte bzw. zur Arbeit der Grenzwertkommission. Auch das amüsante und informative Video des Deutschen Hanfverbandes e.V. möchte ich dir nicht vorenthalten.

Ich werde weiterhin die Debatten verfolgen, um dir aktuelle Informationen zu liefern zu Cannabis-Legalisierung und MPU – aktuelle Infos! Bis dahin pass auf deinen Führerschein auf! Don`t smoke and drive.

Erstes Eckpunkte-Papier zur Legalisierung von Haschisch und Marihuana

Bundesgesundheitminister Karl Lauterbach hat, wie angekündigt, Ende Oktober 2022 die ersten Eckpunkte für die Gesetzesvorlage zur Cannabis-Freigabe vorgelegt. Dieses Papier dient der Abstimmung zwischen Ministerium und Bundesregierung. Es sind noch Nachbesserungen aber keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten. Ich zeige die wichtigsten Punkte auf. 

Während Lauterbach zuvor davon sprach, dass bis Jahresende 2023 das Gesetz vorliege, spricht er nun von 2024. Außerdem soll nun die Europäische Kommission in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden, um eine Lösung für die europarechtlichen Bedenken zu finden (siehe oben EU-Rahmenverträge etc.).

Rechtliche Einordnung des Cannabis als Betäubungsmittel soll wegfallen

Genusscannabis, Medizinalcannabis und Nutzhanf werden vollständig aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen. Für die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wird ein neues Gesetz geschaffen.

 

Cannabisverbot verfassungswidrig?
Straffreiheit beim Besitz von Gras?

Entkriminalisierung und Amnestie

Richter Andreas Müller (AG Bernau) forderte bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes von der Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten abzusehen (siehe oben Hearings). Diese vorgeschaltete Entkriminalisierung ist jedoch nicht geplant. Es ist aber eine Rehabilitierung bereits verurteilter Cannabis-Konsumenten vorgesehen. Das heißt, dass eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) getilgt werden sollen. Die Löschung aus dem BZR erfolgt dann auf Antrag. Wie das genau ablaufen soll ist noch unklar.

Was kann gelöscht werden?

  • Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 20 – 30 Gramm bzw.
  • drei weibliche blühende Pflanzen.

Änderungen im Straßenverkehrsrecht durch CanG

Hinsichtlich Cannabislegalisierung und MPU bleibt ein schwarzes Loch. Im Bereich des Straßenverkehrsrecht sind keine Änderungen beabsichtigt. Dass bedeutet, die Legalisierung von Genusscannabis ist keine Legalisierung von Fahrten unter der Wirkung von THC. Die Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter THC-Wirkung im Straßenverkehr orientieren sich an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit und nicht an der rechtlichen Einordnung des Cannabis. 

Zwischenzeitlich gibt es einen Vorschlag zu Änderungen im Straßenverkehrsrecht (§ 13a FeV) im Rahmen des Cannabisgesetzes (CanG). Bitte gehe zu diesem Beitrag, um die auf den aktuellen Stand zu bringen. Es sind positive Entwicklungen im Gange!

Kauf, Besitz und Anbau von Hanf

Der Einkauf und der Besitz von Freizeitcannabis soll für Personen über 18 Jahre bis zu einer Menge von 20 – 30 Gramm Cannabis straffrei sein. Dabei darf der THC-Gehalt der Produkte für Erwachsene bei maximal 15% THC liegen und für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, bei maximal 10% (Über diese Grenzwerte wird aktuell gestritten. Es ist davon auszugehen, dass sich bei solch einer Regelung das Geschäft doch eher weiter auf den Straßenverkauf konzentriert). Der Eigenanbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang gestattet werden. Drei weibliche blühende Pflanzen pro volljährige Person sollen straffrei sein. Dabei ist der Eigenanbau anzeigepflichtig!

Verkauf des Freizeitcannabis

Der Verkauf von Cannabis soll in Fachgeschäften und Apotheken sowie in Onlineshops erfolgen. Es gilt ein Werbeverbot für die Produkte und eine Entkopplung von Zigaretten- und Alkoholverkauf.

Für zukünftige Betreiber der Fachgeschäfte sollen hohe Anforderungen gelten, wie

  • Sachkundenachweis sowie
  • spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse.

Bei jedem Kauf soll ein Beratungsgespräch angeboten werden und auf Risiken des Konsums hingewiesen werden. Quelle: RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND vom 19.10.2022)

Europa- und völkerrechtliche Bedenken bei der Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Ein erster Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis wurde im Frühjahr 2022 von Bundesgesundheitsminister Lauterbach noch für das Jahr 2022 angekündigt. Dabei bleibt unklar, woher das Cannabis bezogen werden soll. Die Kapazitäten für den Anbau in Deutschland sind schon beim medizinischen Marihuana wegen des hohen Bedarfs begrenzt. Das Gleiche gilt für eine Versorgung mit Cannabis zu Genusszwecken, weshalb ein internationaler Handel resp. Import stattfinden müsste. Dagegen bestehen völkerrechtliche- und europarechliche Bedenken, weil Deutschland Vertragspartei folgender Abkommen ist:

  • Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961
  • Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971
  • Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988
  • Schengener Durchführungs-Übereinkommen

  • EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels von 2004

 

Kanada und Uruguay, die bereits legalisiert haben, sind beide Vertragspartei der völkerrechtlichen Abkommen. Das International Narcotics Control Board (INCB) als Kontrollinstanz zur Einhaltung der Verträge hat bislang keine Rechtsfolgen im internationalen Drogenkontrollsystem gegen diese Länder erhoben.

Rechtsanwalt Peter Homberg (Dentons Europe LLP), führender Experte im deutschen Cannabisrecht, sieht jedoch Lösungsmöglichkeiten, um die Einfuhr sowohl aus EU-Drittstaaten als auch international zu ermöglichen. Hier findest du das von Dentons für DEMECAN erstellte rechtliche Gutachten zur Legalisierung von Cannabis als Genussmittel in Deutschland.

Gesetzesentwurf für EU-Kommission und Gutachten

Cannabislegalisierung – wie weiter?

Karl Lauterbach hat den angekündigten Gesetzentwurf für die EU-Kommission zur Überprüfung auf Vereinbarkeit mit Europarecht nun für Ende März 2023 angekündigt. Parallel dazu wurde ein Gutachten an das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD Hamburg) vergeben, um den aktuellen Wissensstand zu den Auswirkungen der Cannabislegalisierung inklusive Literaturrecherche auszuwerten sowie weitere Expertise aus der Schweiz, USA, Kanada und Uruguay einzuholen. 

NEWS

Cannabis-Legalisierung und MPU

Zweites Eckpunktepapier

Entkriminalisierung in Deutschland im Schneckentempo

Update vom 12.April 2023

Aufgrund der Unvereinbarkeit der Legalisierungspläne in Deutschland mit Völker- und Europarecht präsentierten Lauterbach und  Özdemir, statt eines Gesetzentwurfes, nun ein weiteres Eckpunktepapier 🙂 zur Cannabis-FreigabeDiese Eckpunkte sind die eingedampfte Variante der Eckpunkte aus Oktober 2022 (s.o). Es wird ein 2-stufiges Verfahren vorgesehen. Mit diesem Vorgehen wären wir 2029 bei einer Legalisierung.

 

  • Stufe 1: Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis.
  • Anbau von drei Pflanzen zum Eigenkonsum. 
  • Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbau bis zur genannten Höchstgrenze können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
  • Cannabis Anbau Clubs, die ihre Mitglieder mit Cannabisprodukten (aktuell nur Blüten, keine anderen Produkte) aus eigenem Anbau versorgen dürfen. Abgabe für den Eigenkonsum, finanziert über Mitgliedsbeiträge. Maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat nur an Vereinsmitglieder. Für unter 21-jährige liegt die monatliche Obergrenze bei 30 Gramm. Nicht-Mitglieder könnten kein Cannabis erhalten. In den Vereinsräumen darf weder geraucht werden, noch Alkohol getrunken werden. Es sind keine sozialen Konsumräume gewünscht.
  • Konsum im öffentlichen Raum ist in der Nähe von Schulen und Kindergärten verboten. In der Fußgängerzone ab 20 Uhr erlaubt. 
  • Stufe 2: Modellprojekte, so wie in den Niederlanden zur Erprobung kommerzieller Lieferketten mit wissenschaftlicher Begleitung. Nach fünfjähriger Testphase und Zustimmung durch die EU-Komission könnte dann ein bundesweiter, freier Verkauf möglich sein. In den Modellregionen dürfen nur die Personen Cannabis einkaufen, die auch dort gemeldet sind.
  • In Führerscheinfragen tut sich nach wie vor überhaupt nichts!

Der Gesetzesentwurf ist laut Gesundheitsminister noch für April 2023 geplant. Das dürfte sportlich werden. Frühestens im Jahr 2029 wären wir dann soweit, dass die Ergebnisse aus den Modellprojekten vorliegen. Die Evaluation soll bereits im 4. Modelljahr starten. Hier kannst du dir das Whitepaper zum Evalutionsvorhaben ansehen.

Das Thema Cannabis-Legalisierung und MPU bleibt weiterhin ein schwarzes Loch!

News zum THC-Grenzwert und Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsminister setzt sich über wissenschaftliche Erkenntnisse und Expertenmeinung hinweg!

Update vom 06.Mai 2023

Für das neue Cannabisgesetz wurde angedacht den Cannabis-Grenzwert heraufzusetzen, da vieles dafür spricht, dass es sich nicht um einen Gefahrengrenzwert handelt. Lese hierzu bitte oben unter Grenzwertkommission nach sowie in dem gesonderten Blogbeitrag zum THC-Grenzwert! Nun gibts auch hier eine Rolle rückwärts: Es wird es keine Erleichterungen für Autofahrer geben, die unberauscht am Steuer sitzen, aber Tage zuvor nachweislich Cannabis konsumiert haben.

Das Verkehrsministerium lehnt eine Heraufsetzung des THC-Grenzwertes ab. Die derzeitige Grenze von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml Blutserum bleibt bestehen. Verkehrsrechtler und Rechtsmediziner hatten eine Anhebung des Grenzwertes gefordert und auf wissenschaftliche Studien verwiesen, die eine Beeinträchtigung erst bei höheren THC-Werten nachwiesen. 

  • Verkehrsgerichtstag: Der Verkehrsgerichtstag ist eine Fachtagung, die sich mit aktuellen verkehrsrechtlichen Themen befasst. Im August 2022 forderte der Verkehrsgerichtstag den Gesetzgeber auf, den derzeitigen THC-Grenzwert „angemessen“ anzuheben.
  • Deutscher Anwaltverein (DAV): Der DAV appellierte ebenfalls an die Regierung, im Zuge der Cannabis-Legalisierung eine Regelung analog zu Alkoholfahrten zu schaffen und nur tatsächlich berauschte Fahrer zu sanktionieren. Rechtsanwalt Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht argumentierte, dass erst ab einem THC-Wert von 2-4 ng/ml von einer Beeinträchtigung gesprochen werden könne.
  • Grenzwertkommission (GWK): Die GWK ist eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr angesiedelt ist. Mitglieder der GWK stammen unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) und der Bundesanstalt für Straßenwesen. Einige Mitglieder der GWK, wie der Vorsitzende Prof. Stefan Tönnes und GTFCh-Präsident Prof. Volker Auwärter, empfahlen in einem gesonderten Papier, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml anzuheben.
  • Prof. Matthias Graw: Prof. Graw ist ein Münchener Rechtsmediziner und Mitglied der GWK. Er warnt vor einer Heraufsetzung der Grenzwerte und plädiert dafür, eine Änderung erst auf einer wissenschaftlich ausreichend fundierten Basis vorzunehmen.

Privatkonsumklausel, Bundestagsgutachten und die merkwürdige Interpretation der CSU resp. Spiegel - News zum Cannabisgesetz im Juli 2023

Die CSU kämpft gegen die Legalisierungspläne der Ampelkoalition und legt ein Gutachten des Bundestages vor, das angeblich die Europarechtswidrigkeit des Vorhabens bestätigt. Allerdings prüfte das Gutachten eigentlich, ob EU-Mitgliedsstaaten Regelungsfreiheiten im Bereich Cannabis haben.

Die Bundesregierung argumentiert, dass ihr Cannabisgesetz mit EU-Recht vereinbar sei, da es die Privatkonsumklausel des EU-Rahmenbeschlusses anwendet. Das Gutachten zeigt, dass Entkriminalisierungen im Bereich des Besitzes, Kaufs und Anbaus von Cannabis im Rahmen der Privatkonsumklausel möglich sind, aber die Frage nach kommerziellen Verschaffungshandlungen bleibt umstritten.

Das Gutachten wurde von Stephan Pilsinger, dem gesundheitspolitischen Sprecher der CSU, in Auftrag gegeben. Die Bundesregierung plant, den EU-Rechtsrahmen mittelfristig zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln, was auf einen geplanten Säule-2-Gesetzentwurf hindeutet, der kommerzielle Lieferketten in regionalen Modellvorhaben vorsieht.

Cannabislegalisierung und MPU – Dein Update!

2 Kommentare zu „Cannabislegalisierung und MPU“

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