Ab Herbst 2025 neue MPU-Kriterien erwartet
Nachdem bereits 2023 neue Beurteilungskriterien für Fahreignung eingeführt wurden, steht im Herbst 2025 eine erneute Überarbeitung bevor. Wir erwarten die 6. Auflage! Hintergrund ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland, das den privaten Konsum und Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legalisiert. Diese Gesetzesänderung zwingt auch die Fahrerlaubnisbehörden resp. die Begutachtungsstellen für Fahreignung zur Anpassung ihrer Kriterien – besonders in Bezug auf THC-Konsum und Fahreignung. Also überwiegend der D-Hypothesen.
Bisher galt: Wer regelmäßig Cannabis konsumiert und nicht zuverlässig zwischen Konsum und Autofahren trennt, wird als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs eingestuft. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) war in vielen Fällen nur mit vollständiger Abstinenz erfolgreich zu bestehen. Mit den neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignung ab 2025 rückt jedoch ein Paradigmenwechsel näher. Es soll künftig möglich sein, auch ohne vollständige Abstinenz eine Fahreignung nachzuweisen – sofern ein kontrollierter Cannabiskonsum (auch bekannt als „kontrolliertes Kiffen“) nachgewiesen werden kann. Zentral ist dabei die Fähigkeit, zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme sicher zu trennen.
Was bedeutet Fahreignungskriterien?
Die Beurteilungskriterien für die Fahreignung in Deutschland werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben und bilden die fachliche Grundlage für medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) sowie Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden. Die BASt ist eine Behörde des Verkehrsministeriums (BMV). Die Kriterien sollen sicherstellen, dass nur Personen am Straßenverkehr teilnehmen, die körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind – im Sinne der Verkehrssicherheit. Die Kriterien basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und rechtlichen Vorgaben und umfassen unter anderem Regeln zur Bewertung von Alkohol- und Drogenkonsum, psychischen Erkrankungen oder aggressivem Fahrverhalten. Dabei spielen Nachweise wie Abstinenzkontrollen, Verhaltensänderung oder Einsichtsfähigkeit eine zentrale Rolle.
Welchen Zweck erfüllen die neuen Beurteilungskriterien für Fahreignung 2025?
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 wurden die Voraussetzungen zur Bewertung der Fahreignung bei Cannabiskonsum grundlegend überarbeitet. Die neuen Beurteilungskriterien Fahreignung 2025 berücksichtigen nicht mehr nur Blutwerte oder Abstinenz, sondern psychosoziale Faktoren und Konsummuster.
Ziel: Mehr Fairness, Prävention und Differenzierung zwischen gelegentlichem und problematischem Konsum.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Trennverhalten ist entscheidend: Wer nicht zuverlässig zwischen Konsum und Fahren trennt, gilt als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs – selbst ohne Abhängigkeit.
- Abhängigkeit führt zum Entzug der Fahrerlaubnis: Cannabisabhängigkeit ist nach wie vor ein Ausschlusskriterium – auch ohne direkte Fahrbeeinträchtigung.
- MPU: Abstinenz nicht mehr zwingend: Künftig können kontrollierte Konsummuster und Verhaltenseinsicht ausreichen, um die Fahreignung nachzuweisen. Eine starre Abstinenzforderung fällt in Einzelfällen weg.
- Risikoarmer und sozial integrierter Konsum notwendig!
So bereitest du dich auf eine MPU nach neuen Beurteilungskriterien vor
- Reflektiere deinen Konsum: Welche Konsummotive hast du? Wie oft konsumierst du?
- Zeige Trennverhalten: Keine Fahrten unter Einfluss, dokumentierte Pausen, Verzicht bei wichtigen Verpfhlichtungen.
- Bereite dich vor: Meine MPU-Vorbereitungskurse berücksichtigen jetzt auch Kontrolliertes Kiffen! Damit gehst du kein Risiko ein, erhältst eine professionelle Beratung und Vorbereitung und sparst dir 15 Monate Abstinenznachweise! Also, worauf wartest du noch? Gehe perfekt vorbereitet zu deiner MPU und glänze bei der Darstellung deines Trennvermögens, der Aufarbeitung deiner Konsummotive und zeige deine stabilen Zukunftsstrategien. Lass uns deine MPU zusammen schaffen!
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Was sind die neuen Beurteilungskriterien Fahreignung 2025?
Ein überarbeiteter Bewertungsrahmen für die Fahreignungsbegutachtung (MPU). Insbesondere in Bezug auf die D-Hypothesen bei Cannabiskonsum, der statt Abstinenz auf Risikoprofile und Trennverhalten setzt. Die Veröffentlichung wird im Herbst 2025 erwartet. Hierbei handelt es sich um die 6. Auflage, die insbesondere durch die Gesetzesänderungen (CanG) erfolgt.
Muss ich 2025 noch Cannabisabstinent sein?
Nicht zwangsläufig. Wichtig ist, dass du ein risikoarmes Konsumverhalten mit klarem Trennverhalten nachweisen kannst. Mit meinem Kurs Kontrolliertes Kiffen, bist du rechtlich und wissenschaftlich perfekt vorbereitet 😉 Du erbringst mit diesem Onlinekurs den dokumentierten Nachweis, dass du trotz Cannabiskonsum in der Lage bist, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Selbstverständlich schließt der Kurs mit einer Teilnahmebescheinigung, die von allen Verkehrsämtern und Begutachtungsstellen deutschlandweit anerkannt ist.