THC-Grenzwert

THC-Grenzwert und MPU-Anordnung

Dein Update zur aktuellen Diskussion um die Anhebung der Werte und der Herstellung von Gerechtigkeit von Cannabis- und Alkoholkonsumenten bei der Teilnahme am Straßenverkehr!

Der Podcast beschreibt den State of the Art am 28.03.2024. Dieser Beitrag beschreibt die Situation und die Entwicklungen von 2022 bis 2024. Scrolle bis zum Ende, um über die neuen Entwicklungen, im Rahmen der Cannabislegalisierung und dem Cannabisgesetz (CanG), informiert zu bleiben.

Wie hoch ist der aktuelle THC-Grenzwert? Der Grenzwert für den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr in Deutschland beträgt 1,0 Nanogramm (ng) THC pro Milliliter (ml) Blutserum. Dieser Wert wird als Nachweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis-Konsum verwendet und wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgelegt.

Niemand sollte unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer eines Fahrzeugs sitzen. Deshalb trenne Kiffen und Autofahren voneinander. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass auch Tage nach dem Cannabiskonsum noch THC-Werte im Blut oder Urin nachweisbar sind, obwohl keine akute Beeinträchtigung mehr vorliegt und keine fahreignungsrelevanten Einschränkungen mehr bestehen.

In solchen Fällen kann es dennoch zu strengen Sanktionen wie Bußgeldern, Fahrverboten und im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung kommen. Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass eine MPU wegen Drogen angeordnet wird. 

Diese Thematik führt zu kontroversen Diskussionen, da der aktuelle Grenzwert möglicherweise nicht immer eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Fahrtauglichkeit darstellt, insbesondere nicht im Vergleich zu Alkohol und dem dort festgelegten Gefahren-Promillewert. Informiere dich und mach dich schlau, damit du eine MPU vermeiden kannst, oder diese schnell erfolgreich bestehst 😉

Kiffen und Autofahren - wie sind die Grenzwerte in Deutschland, in Europa und international?

THC-Grenzwert: In Bonn gibt es andere Regelungen als in München! Was ist da los?

Es gibt unterschiedliche Regelungen und Grenzwerte im Umgang mit THC-Grenzwerten sowohl in Deutschland, in Europa als auch international:

  • Deutschland: Der Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr liegt in Bayern bei 2,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Im Vergleich dazu haben alle anderen Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Schleswig-Holstein einen THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
  • Niederlande: In den Niederlanden liegt der THC-Grenzwert bei 3,0 Nanogramm THC pro ml/ Blutserum. Bei einem höheren Nachweis von Drogen im Blut kann eine Geldstrafe oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.
  • Tschechien: In Tschechien liegt der THC-Grenzwert bei 2,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.
  • Schweden: Schweden hat einen Nulltoleranzansatz für THC im Straßenverkehr. Jeder Nachweis von THC im Blut kann zu einer Straftat führen, unabhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit.
  • Kanada: Kanada hat einen THC-Grenzwert von 2,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut für erfahrene Fahrer und von 5,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut für neu zugelassene Fahrer.
  • Australien: In Australien gibt es unterschiedliche THC-Grenzwerte je nach Bundesstaat. Die Grenzwerte variieren zwischen 1,0 und 5,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.
  • USA: Einige Bundesstaaten haben Grenzwerte von 2,0 bis 5,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut, während andere Bundesstaaten einen Nulltoleranzansatz haben.
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Wer legt den Grenzwert im Straßenverkehr fest?

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Die Grenzwerte werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen festgelegt. Sie ist eine deutsche Bundesoberbehörde und untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (Verkehrsminister Wissing in 2023). Die BASt ist zuständig für die Erforschung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs. 

Zu den Aufgaben der BASt gehören unter anderem die Verkehrssicherheitsforschung, die Entwicklung von Verkehrstechnik und -technologie, die Erarbeitung von Vorschriften und Richtlinien sowie die Beratung der Bundesregierung in Fragen des Straßenverkehrs. Die BASt spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung von Grenzwerten im Straßenverkehr, einschließlich der THC-Grenzwerte.

Grenzwertkomission (GWK) und der THC-Grenzwert

Die BASt berücksichtigt dabei unter anderem die Empfehlungen der Grenzwertkommission, die aus Experten verschiedener Fachrichtungen zusammengesetzt ist. Sie erarbeitet Empfehlungen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und berücksichtigt dabei auch internationale Standards und Erfahrungen. 

Die behördliche und gerichtliche Praxis hatte in der Vergangenheit den Empfehlungen der GWK entsprochen. Aber, bereits im September 2015 empfahl die Grenzwertkommission eine Anhebung des THC-Grenzwerts und legte nahe, dass ein Verstoß gegen das Trennungsgebot erst bei einem Wert von 3,0 ng/ml vorliegt, anstatt bei 1,0 ng/ml. Das bedeutet, dass erst bei einem aktiven THC-Wert von 3,0 ng/ml die Fahrerlaubnis entzogen werden darf und die Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung von der Führerscheinstelle angeordnet wird. 

Diese Empfehlung wurde jedoch im Jahr 2015 nicht umgesetzt. Eine erneute Empfehlung wurde in 2022 ausgesprochen, im Zuge der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Auch dieser Empfehlung möchte Verkehrsminister Wissing nicht folgen. Das Gesundheitsministerium fühlt sich nicht zuständig 🙂 obwohl es für das Cannabisabgabegesetz (Säule-1) verantwortlich ist. Die Ampelkoalition will sich nicht an die Empfehlungen der GWK halten. Was ist hier los?

Gefahrenwert versus Wirkungswert

Der THC-Grenzwert wird bereits lange kritisch diskutiert, da viele Experten argumentieren, dass er zu niedrig ist und nicht zwingend auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung hinweist. Im Vergleich dazu liegt der Grenzwert für Alkoholkonsumenten bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Untersuchungen zeigen, dass erst ab einem THC-Wert von 2 bis 4 ng/ml eine Beeinträchtigung festgestellt werden kann und dass eine vergleichbare Größenordnung von 4 bis 16 ng/ml vorliegen müsste, um mit dem Promillewert von 0,5 Promille vergleichbar zu sein.

Aus diesem Grund fordert auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), hinsichtlich einer BAK von 0,5 Promille und einer vergleichbaren THC-Konzentration zu einer eindeutigen Antwort zu kommen.

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Aktueller Grenzwert beweist keine fahreignungsrelevanten Beeinträchtigungen, sondern nur den Konsum

Der Wirkungsgrenzwert und der Gefahrengrenzwert in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr und Cannabis sind Konzepte, die auf die Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Fahrtüchtigkeit abzielen. Diese Grenzwerte dienen als Orientierung für Polizei und Gerichte bei der Beurteilung der Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. 

Die Werte allein können keine genaue Bestimmung der individuellen Fahrtauglichkeit ermöglichen. Die Wirkung von THC auf die Fahrtüchtigkeit kann von Person zu Person variieren, Umgebungsfaktoren und andere Faktoren wie die Kombination von THC mit anderen Substanzen oder Alkohol können die Auswirkungen verstärken. Aus diesem Grund werden zusätzlich zu den Grenzwerten auch Verhaltensbeobachtungen, kognitive Tests und andere Untersuchungen herangezogen, um die Fahrtauglichkeit zu bewerten.

Es wird kritisiert, dass es sich an dem aktuellen Wert nur ein Konsum feststellen lässt, jedoch nicht sicher behauptet werden dann, dass beim Vorliegen von 1,0 ng auch eine fahreignungsrelevante Wirkung messbar ist.

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Warum ein Gefahrenwert bei Cannabiskonsum schwerer zu ermitteln ist als der Gefahrenwert bei Alkoholkonsum

Der Unterschied in der Wirkungsweise und dem Abbau von Cannabis im Vergleich zu Alkohol spielt eine Rolle bei der Schwierigkeit der Ermittlung eines Gefahrengrenzwerts für THC im Straßenverkehr.

Cannabisabbau

THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Bestandteil von Cannabis und wird im Körper anders verstoffwechselt als Alkohol. THC ist fettlöslich, was bedeutet, dass es sich im Körperfettgewebe anreichert. Nach dem Konsum von Cannabis gelangt THC über den Blutkreislauf in das Gehirn und andere Organe. Von dort aus wird es nach und nach in den Fettzellen gespeichert. Der Abbau im Körper erfolgt langsam und kann über einen längeren Zeitraum hinweg nachgewiesen werden, insbesondere in Haaren, Urin oder Blut.

Alkoholabbau

Im Gegensatz dazu ist Alkohol wasserlöslich und wird schnell im Körper abgebaut. Die Konzentration von Alkohol im Blut kann durch verschiedene Faktoren wie Gewicht, Stoffwechselrate und Aufnahme von Alkohol beeinflusst werden. Es gibt eine klare Korrelation zwischen der Blutalkoholkonzentration (BAK) und den Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Aufgrund dieser Eigenschaften konnte ein Grenzwert für Alkohol im Straßenverkehr festgelegt werden.

Bei THC gestaltet sich die Festlegung eines eindeutigen Werts schwieriger. Derzeit gibt es keinen allgemein akzeptierten Wert, der eine eindeutige Korrelation zwischen der Cannabis-Konzentration im Blut und der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit herstellt. Unterschiedliche Studien und Forschungen liefern unterschiedliche Ergebnisse über den Zusammenhang zwischen THC-Konzentrationen und der Verkehrssicherheit.

Die komplexen pharmakokinetischen Eigenschaften von THC und die Tatsache, dass es über einen längeren Zeitraum im Körper nachweisbar ist, erschweren die Festlegung eines einheitlichen Gefahrengrenzwerts. Dies führt zu anhaltenden Diskussionen und unterschiedlichen Ansichten unter Experten, weshalb die genaue Festlegung eines THC-Grenzwerts im Vergleich zu Alkohol eine Herausforderung darstellt.

Der aktuelle Grenzwert in Deutschland wird auch von Experten kritisch diskutiert

Aus diesem Grund fordern Verkehrsrechtler, Rechtsmediziner und andere Experten eine Anhebung für THC im Straßenverkehr, um eine differenziertere Beurteilung der tatsächlichen Fahrtüchtigkeit von Cannabis-Konsumenten zu ermöglichen.

  • Der Verkehrsgerichtstag forderte im August 2022 den Gesetzgeber auf, den derzeitigen THC-Grenzwert „angemessen“ anzuheben. Es wird jedoch nicht angegeben, welcher konkrete Grenzwert vorgeschlagen wurde.
  • Der Deutsche Anwaltverein (DAV) appelliert an die Regierung, eine Regelung analog zu Alkoholfahrten zu schaffen und nur tatsächlich berauschte Fahrer zu sanktionieren. Rechtsanwalt Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht argumentiert, dass erst ab einem THC-Wert von 2-4 ng/ml von einer Beeinträchtigung gesprochen werden könne.
  • Einige Mitglieder der Grenzwertkommission (GWK), darunter Prof. Stefan Tönnes und Prof. Volker Auwärter, empfehlen in einem gesonderten Papier, den THC-Grenzwert auf 3,5 ng/ml anzuheben.
  • Prof. Matthias Graw, ein Münchener Rechtsmediziner und Mitglied der GWK, warnt hingegen vor einer Heraufsetzung der Grenzwerte und plädiert dafür, eine Änderung erst auf einer wissenschaftlich ausreichend fundierten Basis vorzunehmen.

Diskussion um Anhebung der Cannabiswerte im Rahmen der Cannabislegalisierungspläne in Deutschland

Während im ersten Eckpunktepapier der Bundesregierung zu den Legalisierungsplänen von Cannabis in Deutschland noch davon die Rede war, dass der THC-Grenzwert heraufgesetzt werde, ist nun im zweiten Eckpunktepapier nicht mehr die Rede davon. Verkehrsminister Wissing sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 24a Abs. 2 StVG und bereitet auch keine Gesetzesinitiative vor. 

Bei der Frage der Anhebung will sich das Verkehrsressort nicht mehr auf die Expertise der Fachleute aus der Grenzwertkommission verlassen, sondern auf die Rechtsprechung der Justiz. Wenn wir jedoch auf eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts warten, die sich mit den neuen Positionen der Grenzwertkomission aus dem Jahr 2022 befasst, dürfte die Entscheidung in dieser Angelegenheit noch einige Jahre dauern. In meinem Artikel zur Debatte der Cannabislegalisierung und MPU oder Cannabisgesetz und Entkriminalisierung kannst du dich gründlicher zu diesem Thema informieren.

Bei Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wegen Cannabis nutze eine MPU Vorbereitung

Der aktuelle THC-Grenzwert liegt bei 1 ng/ml, und Überschreitungen können zu einer MPU führen. Dies kann erhebliche Konsequenzen für dich und deinen Führerschein haben, einschließlich Kosten, Führerschein- und Jobverlust. Eine umfassende Vorbereitung auf die MPU ist deshalb sinnvoll, um die Chancen auf ein positives MPU-Ergebnis zu maximieren. So kommst du ohne Umwege an dein Ziel! Bei Unsicherheiten hole dir rechtlichen Rat ein oder eine Begleitung mit einer professionellen MPU-Beratung und MPU Vorbereitung.

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MPU-Beratung

Der aktuelle THC-Grenzwert (2023) im Straßenverkehr beträgt 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Das bedeutet, dass du keine höheren aktiven THC-Rückstände im Blut haben solltest, wenn du am Steuer sitzt. Es ist wichtig, Kiffen und Autofahren zu trennen, da dies zu strengen Sanktionen wie Bußgeldern, Fahrverboten und sogar dem Entzug deiner Fahrerlaubnis führen kann. In den meisten Fällen wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Es gibt unterschiedliche THC-Grenzwerte in verschiedenen Ländern und Bundesländern. Zum Beispiel liegt der Grenzwert in Bayern bei 2,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, während die meisten anderen Bundesländer 1,0 Nanogramm haben. In den Niederlanden liegt der Grenzwert bei 3,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, während Schweden einen Nulltoleranzansatz hat. Im Rahmen der Cannabislegalisierung in Deutschland und dem Konsumcannabisgesetz (CanG) wird der Grenzwert vermutlich auf 3,5 ng/ml angehoben.

Die Festlegung der Grenzwerte erfolgt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die Empfehlungen der Grenzwertkommission berücksichtigt. Allerdings gibt es Kritik an den aktuellen Grenzwerten, da sie möglicherweise keine genaue Einschätzung der tatsächlichen Fahrtauglichkeit darstellen. Einige Experten fordern eine Anhebung des Grenzwerts.

THC baut sich langsam ab und kann noch Tage nach dem Konsum nachweisbar sein, obwohl keine akute Beeinträchtigung mehr vorliegt. Im Gegensatz dazu wird Alkohol schnell abgebaut, und es besteht eine klare Korrelation zwischen der Blutalkoholkonzentration und den Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Die THC-Grenzwerte allein ermöglichen keine genaue Bestimmung deiner individuellen Fahrtauglichkeit bei Cannabiskonsum.

Insgesamt besteht die Herausforderung darin, einen einheitlichen Gefahrengrenzwert für THC festzulegen, da THC sich anders im Körper verhält als Alkohol und über einen längeren Zeitraum nachweisbar ist. Es gibt kontroverse Diskussionen über die aktuellen Grenzwerte, und Experten fordern eine Anpassung, auch um eine faire Beurteilung der Fahrtüchtigkeit zu ermöglichen und eine gerechtere Behandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten zu gewährleisten.

Im Rahmen des Cannabisgesetzes (CanG), das den privaten Besitz und Anbau erlaubt, muss die Debatte um den Grenzwert stattfinden, um eine Gleichbehandlung mit Alkoholkonsumenten zu erreichen. Der aktuelle Vorschlag von der Expertengruppe vom 28.03.2024 empfiehlt einen angehobenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blut, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, während gleichzeitig die Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten verbessert wird. Allerdings entspricht dieser Wert etwa einem Promillewert von 0,2 BAK. Es ist anzunehmen, dass die Diskussion fortgeführt werden muss.

Bitte beachte: Der neue Grenzwert für THC im Blut ist noch nicht in Kraft getreten und wird daher vor dem 1. April 2024 keine Änderungen bewirken. Solltest du vor der offiziellen Einführung dieses Grenzwerts mit einem THC-Wert unter 3,5 ng/ml erfasst werden oder aktuell in einem Verfahren wegen eines solchen Wertes stecken, ist es ratsam, aktiv zu werden. Eine sinnvolle Maßnahme könnte sein, die Aussetzung des laufenden Verfahrens zu beantragen, bis endgültige Klarheit über den neuen Grenzwert besteht.

Quellen: Foto: Unsplash @Corentin Hais 

 

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