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Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung

Welche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung gibt es eigentlich?

Die Fahrerlaubnisbehörde hat, neben der MPU, noch verschiedene andere Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmer in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Maßnahmen können je nach Situation variieren. Die Führerscheinstelle hat Ermessensspielraum. Ich zeige dir nun einige auf. 

Mögliche Anforderungen, um den Führerschein zurück zu erhalten

  1. Anhörung und Auskünfte: Die Fahrerlaubnisbehörde kann den Fahrer schriftlich oder persönlich anhören und bei Bedarf ärztliche oder psychologische Auskünfte einholen.
  2. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Dies ist eine beliebte Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung. Sie wird angeordnet bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung, umfasst psychologische Tests, ärztliche Untersuchungen und Gespräche. Insbesondere bei Verkehrsverstößen, Straftaten, Drogenmissbrauch oder Alkoholauffälligkeiten.
  3. Fahrprobe oder Fahrverhaltensbeobachtung: Die Behörde kann eine praktische Fahrprüfung anordnen, um die Fahrkompetenz zu überprüfen. Dies geschieht bei Unsicherheiten oder Zweifeln an der Fahrtauglichkeit oder wenn du den Reaktions- und Leistungstest bei einer MPU nicht bestanden hast.
  4. Ärztliche Untersuchung: Bei medizinischen Bedenken kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden, um mögliche gesundheitliche Einschränkungen zu bewerten.
  5. Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei schweren Verstößen, wie Alkoholmissbrauch oder wiederholtem Fehlverhalten, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wiedererteilung ist oft an Auflagen oder Nachweise geknüpft.
  6. Verlängerung der Probezeit: Für Fahranfänger gelten spezielle Regeln in der Probezeit. Bei Verkehrsverstößen oder Auffälligkeiten kann die Probezeit verlängert werden.
  7. Therapieauflagen: Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann an die Teilnahme an bestimmten Schulungs- oder Therapieprogrammen geknüpft werden. Dies ist insbesondere bei Abhängigkeiten von Alkohol oder Drogen der Fall.
  8. Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger: Solltest du während deiner Probezeit auffällig geworden sein, ist die Teilnahme an diesem Kurs erforderlich, um dein Verhalten im Straßenverkehr zu optimieren.
  9. Nachschulung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Wenn du deinen Führerschein verloren hast und bereits bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung warst und dein MPU-Gutachten nicht eindeutig positiv ausgefallen ist, wird dieser Nachschulungskurs angeboten. Das bedeutet zwar, dass du die MPU nicht erfolgreich bestanden hast, aber dein Gutachter positive Fortschritte bei dir erkannt hat. Er kann dann eine Empfehlung für eine Nachschulung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aussprechen. Diese spezielle Schulung kann nicht bei einer gewöhnlichen Fahrschule absolviert werden, sondern bei speziellen Kursanbietern.
  10. Abstinenznachweise über Blut- und Urinuntersuchung oder Haaranalyse: Um zu beweisen, dass du keine Substanzen, wie Medikamente, Alkohol, Drogen oder NPS mehr konsumierst, wird von dir gefordert dies über einen angemessenen Zeitraum nachzuweisen. Den genauen Zeitraum und das geforderte Spektrum des Screenings kannst du mit deiner MPU Beratung individuell nach deiner Aktenlage bestimmen.

Deutschlandweit unterschiedliche Praxis der Verkehrsbehörden

Die genauen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung unterscheiden sich je nach Ort und Situation. Eine aktive Zusammenarbeit mit der Führerscheinstelle, deiner MPU Beratung und die Erfüllung der geforderten Maßnahmen sind der Schlüssel zur Wiedererlangung oder Aufrechterhaltung deiner Fahreignung.

 

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