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Maßnahmen zur Überprüfung der Fahrerlaubnis

Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung

Welche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung gibt es eigentlich?

Die Fahrerlaubnisbehörde hat, neben der MPU, verschiedene andere Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung zur Verfügung. Hierüber wird sichergestellt, dass Verkehrsteilnehmer in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Maßnahmen variieren je nach Situation. Die Führerscheinstelle hat Ermessensspielraum. Ich zeige dir nun einige Fakten auf. 

Mögliche Anforderungen der Führerscheinstelle, um den Führerschein zurück zu erhalten

  1. Anhörung und Auskünfte: Die Fahrerlaubnisbehörde kann den Fahrer schriftlich oder persönlich anhören und bei Bedarf ärztliche oder psychologische Auskünfte einholen. Du kannst dich nicht darauf verlassen, das Informationen, die eigentlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, bei der Behörde landen.
  2. Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Dies ist eine beliebte Maßnahme zur Überprüfung der Fahreignung. Sie wird angeordnet bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung. Die MPU umfasst psychologische Tests, ärztliche Untersuchungen und Gespräche. Insbesondere bei Verkehrsverstößen, Straftaten, Drogenmissbrauch oder Alkoholauffälligkeiten.
  3. Fahrprobe oder verkehrspsychologische Fahrverhaltensbeobachtung: Die Behörde kann eine praktische Fahrprüfung anordnen, um die Fahrkompetenz zu überprüfen. Dies geschieht bei Unsicherheiten oder Zweifeln an der Fahrtauglichkeit. Auch dann, wenn du den Reaktions- und Leistungstest bei einer MPU nicht bestanden hast.
  4. Ärztliches Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung: Bei medizinischen Bedenken kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Hier werden nur gesundheitliche Einschränkungen bewertet und keine psychologischen.
  5. Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei schweren Verstößen, wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder wiederholtem Fehlverhalten, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist oft an Auflagen oder Nachweise geknüpft. Hierzu zählt z.B. das Anfertigen eines MPU-Gutachtens
  6. Verlängerung der Probezeit: Für Fahranfänger gelten spezielle Regeln in der Probezeit. Bei Verkehrsverstößen oder Auffälligkeiten kann die Probezeit verlängert werden.
  7. Therapieauflagen: Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann an die Teilnahme an bestimmten Schulungs- oder Therapieprogrammen geknüpft werden. Dies ist insbesondere bei Abhängigkeiten von Alkohol oder Drogen der Fall.
  8. Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger: Solltest du während deiner Probezeit auffällig geworden sein, ist die Teilnahme an diesem Kurs erforderlich. Ziel ist es, dein Verhalten im Straßenverkehr zu optimieren. Wenn du diesen Kurs nicht fristgerecht erledigst und die Bescheinigung bei der Führerscheinstelle einreichst, dann folgt eine MPU in der Probezeit.
  9. Nachschulung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Dieses Instrument kommt zum Einsatz, wenn die medizinisch-psychologischen Untersuchung und dein MPU-Gutachten nicht eindeutig positiv ausgefallen ist. Das bedeutet, dass du die MPU nicht erfolgreich bestanden hast. Der psychologische Gutachter hat aber positive Fortschritte bei dir erkannt. Er spricht dann eine Empfehlung für eine Nachschulung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aus. Diese spezielle Schulung kann nicht bei einer gewöhnlichen Fahrschule absolviert werden, sondern bei speziellen Kursanbietern.
  10. Abstinenznachweise über Blut- und Urinuntersuchung oder Haaranalyse: Um zu beweisen, dass du keine Substanzen, wie Medikamente oder Drogen konsumierst, kann gefordert werden, dies mit einem einmaligen Toxikologisches Gutachten nachzuweisen. 

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Die genauen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zur Überprüfung der Fahreignung unterscheiden sich je nach Ort und Situation. Eine aktive Zusammenarbeit mit der Führerscheinstelle, deiner MPU Vorbereitung und die Erfüllung der geforderten Maßnahmen sind der Schlüssel zur Wiedererlangung oder Aufrechterhaltung deiner Fahreignung.

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